Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

— 23 — 
u 
(Nr. 2322.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 4. Januar 1813. über die Berechnung der 
Ausfertigungsgebühren bei den Land= und Handelsgeriches = Sekretariaten 
in dem zum Bezirke des Rheinischen Appellationsgerichtshofes gehörigen 
Theile des Herzogthums Berg. 
Ur die im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln gesetzlich bestehende 
Verschiedenartigkeit der Berechnung der Ausfertigungs-Gebühren bei den Land- 
und Handelsgerichten zu beseitigen, will Ich auf Ihren Bericht vom 19. De- 
zember v. J. unter Abänderung des Artikels 143. des Dekrets vom 17. De- 
zember 1811. über die Einregistrirungsstempel und Sekretariatsgebühren hier- 
durch bestimmen, daß auch in dem zum Bezirke des Appellalionsgerichtshofes 
zu Cöln gehörigen Theile des Herzogthums Berg bei Berechnung der Kosten 
der Ausfertigungen, welche von den Land= und Handelsgerichts-Sekretariaten 
ertheilt werden, das Blatt (die Rolle) zu VBierzig Zeilen gerechnet werde. Sie 
haben diese Order durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 4. Januar 1843. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Mühler und v. Bodelschwingdp,. 
(Nr. 2322—2323.) (Nr. 2323.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.