Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Hekanntmachung  den  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  den  Gesangverein  „Lingkranz  Heilbrens.“
Vom  12.  Oktober  1883.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  Höchster  Entschließung  vom  9.  I  d.  M.
dem  Gesangverein  „Singkranz  Heilbronn,“  welcher  seinen  Sitz  in  Heilbronn  hat,  auf
Grund  der  vorgelegten  Statuten  und  unter  dem  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter  die  juristische
  Persönlichkeit  gnädigst  verliehen.

Stuttgart,  den  12.  Oktober  1883.
Hölder.

Verfügnug  des  Ministerinms  des  Kirchen-  und  Schulweseus,
betrefsend  die  Einrichtung  einer  prüfungsanstalt  für  landwirthschestliche  Maschinen  und  Geräthe
in  Hohenheim.  Vom  25.  Oktober  1883.

Nachdem  in  dem  für  1.  April  18  85/8,  verabschiedeten  Etat  die  Mittel  zu  Einrichtung
und  Unterhaltung  einer  Prüfungsanstalt  für  landwirthschaftliche  Maschinen  und  Geräthe
in  Hohenheim  zur  Verfügung  gestellt  worden  sind,  wird  in  Absicht  auf  die  Organisation
und  den  Betrieb  dieses  Instituts  hiemit  Nachstehendes  verfügt:

8.  1.
Die  Prüfungsanstalt  für  landwirthschaftliche  Maschinen  und  Geräthe  zu  Hohenheim
hat  den  Zweck,  neue  und  wesentlich  verbesserte  ältere  landwirthschaftliche  Maschinen  und
Geräthe  eingehend  auf  ihre  Brauchbarkeit  für  die  Praxis  zu  prüfen.

S.  2.

Die  Geschäfte  der  Prüfungsanstalt  besorgt  eine  Kommission,  welche  aus  dem  Direktor
des  Instituts,  den  zwei  Professoren  der  Landwirthschaft  an  der  Akademie,  dem  Gutswirthschaftsinspektor
  und  dem  Fabrikmeister  in  Hohenheim,  ferner  aus  einem  Techniker
und  zwei  praktischen  Landwirthen  des  Landes  besteht.  Vorsitzender  der  Kommission  ist
der  Direktor,  Geschäftsführer  der  Professor  der  Maschinen=  und  Geräthekunde,  Stellvertreter
  des  Vorsitzenden  der  andere  Professor  der  Landwirthschaft.  In  besonderen  Fällen
können  auch  noch  weitere  Professoren  der  Akademie  beigezogen  werden.