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Kapitel II.
Gesellschaftskapital und Aktien.
Artikel 5.
Das Grundkapital der Gesellschaft soll hinfüro aus drei Millionen sechs-
mal hunderttausend Thalern im 30-Thalerfuß bestehen, und folgendermaßen —
unter Anwendung der Bestimmungen der Artikel 6. 7. 8. — gebildet werden:
a) Das bisherige Grundkapital von sechs Millionen Thalern oder sechszig
tausend Aktien wird reduzirt und umgewandelt in sechsmal hundert
tausend Thaler oder sechs kausend Aktien, jede zu Einhundert Thalern, mit
Litt. B. bezeichnet.
b) Es werden sofort zwei Millionen fünfmal hunderttausend Thaler in
zwölf tausend fünf hundert neuen Aktien, jede zu zweihundert Thalern,
mit Litt. A. bezeichnet, emittirt; dieselben haben die im Artikel 7. bezeich-
neten prioritätischen Rechte.
c) Weitere fünfmal hundert tausend Thaler in zweitausend fünfhundert
Aktien Litt. A., jede zu zweihundert Thalern, mit gleichen Rechten wie
die unter b. erwähnten, sind später nach Bedürfniß, jedoch nur dann zu
emittiren, wenn es auf den Vorschlag des Administrationsrathes von der
Generalversammlung beschlossen und von dem Handelsminister genehmigt
wird. Es soll alsdann die Uebernahme dieser Aktien al pari zuvörderst
den Besitzern des nach a. und D. emittirten Aktienkapitals, pro rata des
Nominalbetrages ihres Besitzes, freigestellt werden.
Eine Vermehrung des in diesem Artikel bezeichneten Aktienkapitals
kann nur in Folge eines Beschlusses der Generalversammlung mit landesherr-
licher Genehmigung stattfinden.
Artikel 6.
Für die Reduktion resp. die Umwandlung der bisher emittirten Aktien in
Aktien Lit#t. B. (Artikel 5. a.) wird — unter Vorbehalt der Eventualität im
Artikel 46. — Folgendes besiimmt:
a) Von den Eine Million sechsmal hundert tausend Thalern oder sechszehn
tausend Prioritätsaktien, welche nach der unter dem 26. Oktober 1857.
Allerhöchst ertheilten Genehmigung emittirt werden konnten, sind Eine
Million viermal hundert und Eintausend sechshundert Thaler, oder vier-
zehn —i- sechszehn Aktien unbegeben geblieben; dieselben werden
vernichtet.
b) Der Nominalwerth der emittirten vier Millionen viermal hundert tausend
Thaler oder vier und vierzig tausend nicht prioricätischen Aktien wird
auf