Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Steinfurt das Expropriationsrecht 
fuͤr die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstuͤcke, imgleichen das Recht zur 
Emnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe 
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen 
chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das Recht #ur Erhebung des Chaussee- 
gbes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
hausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonsligen die Erhebung betreffenden zus 
lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von 
Ihnen angewandt werden, hierdurch verlechen. Auch sollen die dem Chaussee- 
ged Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der 
hausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Bera e zur Anwendung kommen. 
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 26. Januar 1863. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten. 
(Xr. 5060.) Statut der Entwsserungs-Soziett für das Heerde-Ueberemser-Ems-Thal in 
den Kataster-Gemeinden Clarholz des Regierungsbezirks Minden, und 
Harsewinkel und Gressen des Regierungsbezirks Münster. Vom 9. Fe- 
bruar 1863. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Preußen rc. 
verordnen, Behufs Entwaͤsserung der Grundstuͤcke auf dem linken Emsufer 
zwischen der Hüttinghäuser Mühle und der Neuen Mühle in den Regierungs- 
bezirken Minden und Münster der Provinz Westphalen, nach Anhbrung der 
Betheiligten, auf Grund des Artikels 2. des Gesetzes vom 11. März 1853. 
(Gesetz-Samml. vom Jahre 1853. S. 182.), was folgt: 
g. 1. 
Da die Ausfuͤhrung des Planes zur Regulirung der Ems von Rheda 
bis Warendorf bisher noch auf Hindernisse gestoßen ist, einige bei diesem Pro- 
jekte interessirte Grundbesitzer aber die theilweise Ausfuͤhrung des Planes, naͤm- 
lich die Anlegung eines Entwässerungsgrabens auf dem linken Emsufer zwi- 
schen der Hüttinghäuser Mühle in der Gemeinde Clarholz, Regierungsbezirks 
Minden, und der Neuen Mühle in der Gemeinde Greffen, Negierungsbohiree 
(Nr. 5659——5660) 9. uͤn-
	        
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