Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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S.  7.
Die  von  diefer  Verordnung  abweichenden  Gesetze  und  Verordnungen,  insbesondere:


1)  die  Verordnung  vom  14.  Februar  1756.,  „Unterricht  und  Verordnung
von  demjenigen,  was  in  den  Königlich  Großbritannischen  und  Churfürstlich
  Braunschweig-  Lüneburg'schen.  Landen  wegen  der  Hornviehseuche  und
deren  Abwendung  zu  beobachten“,

2)  die  Verordnung  vom  9.  Februar  1797.  /wegen  der  von  den  Landeseinwohnern
  bei  dem  ersten.  Ausbruch  der  Viehseuche  zu  beobachtenden
Vorschriften“,

3)  die  Verordnung  vom  18.  Dezember  1813.,  „die  Verhütung  einer  weiteren
  Verbreitung  der  Hornviehpest  betreffend“)

4)  das  Gesetz  vom  31.  Januar  1866.,  betreffend  die  Ausdehnung  der  gegen
die  Lungenseuche  unter  dem  di  in  Ostfriesland  bestehenden  beftlichen
  Vorschriften  auf  die  Rinderpest,

werden  hiermit  aufgehoben.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  3.  Januar  1867.

(L.  S.)  Wilhelm.

Frh.  v.  d.  Heydt.  v.  Mühler.  v.  Selchow.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Verlin,  gedruckt  in  der  Königllchen  Geheimen  Ober-Gofbuchdruckerel
(R  v.  Oecker).