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treibungskosten muß Hypothek in der Art bestellt werden, daß die Ein-
tragung innerhalb der ersten Hälfte des Werthes des Grundstücks, welcher
nach den in §#. 17. bis 23. enthaltenen Bestimmungen ermittelt wird,
und zur ersten Stelle erfolgt;
sdie persönliche Verbindlichkeit aus dem Darlehnsvertrage muß von jedem
Besitzer des Grundstücks sofort beim Erwerbe desselben in einer gericht-
lichen oder notariellen Urkunde übernommen, die letztere auch spätestens
vier Wochen nach diesem Zeitpunkte der Direktion des Institutes ein-
gesendet werden.
Das Pfandbrief. Institut ist befugt, nach seiner Wahl wegen
seiner Forderungen an das Mobiliar= oder Immobiliarvermögen des
Schuldners sich zu halten. Auf gerichtliche Zahlungsstundungen kann
sich der Schuldner nicht berufen;
7) der Schuldner resp. der Besitzer ist befugt, das Darlehn jederzeit ganz
oder theilweise zurückmzahlen, er ist aber verpflichtet, sechs Monate vor-
her zu kündigen und zwar so, daß die Zeit der Rückzahlung auf den
1. Juli oder 2. Januar fällt. Umfaßt die Kündigung nur einen Theil
der Schuld, so muß die Summe durch Hundert theilbar sein;
8) das Pfandbriefamt ist außer den Fällen der ###. 27. bis 29. nur
befugt, die Tilgung der Schuld durch die Amortisation in Gemäßheit
dieser Statuten zu (
9) Die durch die Bestellung der Hypothek erwachsenden Kosten, sowie die
zu den ausufertigenden Pfandbriefen gesetzlich erforderlichen Stempel
trägt der Schuldner.
S. 6.
Bei Veräußerung eines mit Pfandbriefen beliehenen Grundstücks erlischt Wann bei Be-
die persönliche Verbindlichkeit des Besitzers, sobald die im F. 5. Nummer 6. siveränderun-
6
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vorgeschriebene Urkunde der Direktion von dem Besiznachfolger eingereicht la. —t“*“
worden ist. lichkelt des Ver-
äußerers e#r-
S. 7. lischt.
Die von dem Pfandbrief-Institut nach dem beigefügten Formular A. mit Beschaffenzeit,
dem Datum vom 1. Januar des jedesmal sen oehen. auszustellenden pehechee
Pfandbriefe sind mit 43 Prozent verzinsliche Schuldverschreibungen, welche auf Pfardbreefe.
jeden Inhaber lauten.
Sie werden in Apoints zu 1000 Rthlr., 500 Rthlr. und 100 Rthlr.
ausgefertigt und für einen Zeitraum von fünf Jahren mit Kupons, welche nach
dem Schema B. auszjufertigen sind, und außerdem zur Empfangnahme der neuen
Kupons-Serie mit Talons nach dem Schema C. versehen.
g. 8.
Die Pfandbriefe, deren Eigenthum durch bloße Uebergabe übertragen wird, Unkändbortett
können Seitens des Inhabers nicht, von dem Verein nur Behufs der statuten- Sie
mäßig zu bewirkenden Amortisation gekündigt werden. " haber.
MNr. 7087.) g. 9.