Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 29 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— N. 4. 
  
(Nr. 6966.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Ersten und Zweiten Nachtrag zum Sta- 
tut der Berlin-(Görlitzer Eisenbabngesellschaft. Vom 13. Januar 1868. 
. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen 2c. 
Nachdem der Verwaltungsrath der Berlin-Görlitzer Eisenbahngesellschaft 
auf Grund der in der Generalversammlung der Aktionaire vom 21. November 
1867. gefaßten Beschlüsse die beiden anliegenden Nachträge zu dem unterm 
18. Mai 1864. (Gesetz= Samml. S. 485.) von Uns bestätigten Gesellschafts- 
statute aufgestellt und auf deren Genehmigung angetragen hat, wollen Wir die- 
sen Nachträgen die landesherrliche Bestätigung hierdurch ertheilen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist mit den beiden Statutnachträgen durch die 
Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 13. Januar 1868. 
(I. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
Jahrgang 1868. (Nr. 6966.) 
·□ 
* 
2 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Januar 1868.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.