(Nr. 7279.) Allerhöchsier Erlaß vom 2. Dezember 1868., betreffend die Verleihung der
fiökalischen Vorrechte an den Kreis Habelschwerdt, im Regierungsbezirk
Breslau, für den Bau und die Unterhaltung der Habelschwerdt · Marien ·
thaler Landstraße, von dem Nummerstein 251. der Glatz= Bobischauer
Staatsstraße beginnend, bis zur Böhmischen Landesgrenze in Marienthal,
sowie der Zweigstraße von Rosenthal nach Mittelwalde, im Kreise
Habelschwerdt.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Habelschwerdt= Marienthaler Landstraße, von dem Nummerstein 251.
der Glatz-Bobischauer Staatsstraße beginnend, bis zur Böhmischen Landesgrenze
in Marienthal, sowie der Cweigshaabe von Rosenthal nach Mittelwalde, im Kreise
Habelschwerdt, Regierungsbezirk Breslau, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Kreise Habelschwerdt das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-
bau-= und Unterhaltungs= Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-
Cbausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will
Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats.Chausseen von Ihnen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe-
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf
die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. Dezember 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Medigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Verlin, gedruckt in der Ksniglichen Geheimen Ober · Oofbuchdruckerei
(R. v. Decker).