Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

(Nr. 7279.) Allerhöchsier Erlaß vom 2. Dezember 1868., betreffend die Verleihung der 
fiökalischen Vorrechte an den Kreis Habelschwerdt, im Regierungsbezirk 
Breslau, für den Bau und die Unterhaltung der Habelschwerdt · Marien · 
thaler Landstraße, von dem Nummerstein 251. der Glatz= Bobischauer 
Staatsstraße beginnend, bis zur Böhmischen Landesgrenze in Marienthal, 
sowie der Zweigstraße von Rosenthal nach Mittelwalde, im Kreise 
Habelschwerdt. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Habelschwerdt= Marienthaler Landstraße, von dem Nummerstein 251. 
der Glatz-Bobischauer Staatsstraße beginnend, bis zur Böhmischen Landesgrenze 
in Marienthal, sowie der Cweigshaabe von Rosenthal nach Mittelwalde, im Kreise 
Habelschwerdt, Regierungsbezirk Breslau, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch 
dem Kreise Habelschwerdt das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen 
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee- 
bau-= und Unterhaltungs= Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats- 
Cbausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will 
Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen 
Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach 
den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- 
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, 
wie diese Bestimmungen auf den Staats.Chausseen von Ihnen angewandt werden, 
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf 
die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 2. Dezember 1868. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Medigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
  
Verlin, gedruckt in der Ksniglichen Geheimen Ober · Oofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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