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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNr. 5.
(Nr. 7287.) Bestätigungs- Urkunde, betreffend einen Nachtrag zum Statut der bisherigen
Oppeln-Tarnmowitzer, jetigen Rechte-Oder-Ufer Eisenbahngesellschaft. Vom
28. Dezember 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem der Verwaltungsrath der bisherigen Oppeln-Tarnowitzer, icsigen
Rechte-Oder-Ufer Eisenbahngesellschaft auf GOrun der ihm von der außerordent-
lichen Generalversammlung der Aktionaire vom 14. November 1868. ertheilten
Ermächtigung den anliegenden dritten Nachtrag zu dem unterm 1. Dezember 1856.
(Eesct. Sumenl S. 1013.) landesherrlich bestätigten Gesellschaftsstatute aufgestellt
und um dessen Genehmigung nachgesucht hat, wollen Wir diesem Nachtrage
Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Nachtrage durch die Gesetz Samm-
lung zu versseentlichene
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 28. Dezember 1868.
(I. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt.
Jahrgang 1869. (Nr. 7287.) 14 Drit-
Ausgegeben zu Berlin den 16. Januar 1869.