Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Xr. 7389.) Allerhöchster Erlaß vom 1. März 1869., betreffend die Verleihung der fiskali- 
schen Vorrechte an den Kreis Cosel, Regierungsbezirks Oppeln, für den 
Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen: 1) von Kandrzin bei 
Cosel nach Slawengzitz; 2) von Reinschdorf bei Cosel bis zur Grenze des 
Kreises Ratibor bei Dollendzin- Schonowitz zum Anschluß an die Kreis- 
Chaussee von Ratibor nach Kosel. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Cosel, 
im Regierungsbezirk Oppeln, beschlossenen chaussermäßigen. Ausbau der Straßen: 
1) von Kandrzin bei Cosel nach Slawentzitz, 2) von Reinschdorf bei Cosel bis 
zur Grenze des Kreises Ratibor bei Dollendzin-Schonowitz zum Anschluß an 
die Kreis-Chaussee von Ratibor nach Cosel genehmigt habe, verleihe Ich hier- 
durch dem Kreise Cosel das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen 
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem 
genannten Kreise ’“ Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung 
der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmun- 
gen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein- 
chließlich der in demselben enthaltenen Veimnun en über die Befreiungen, 
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusählichen Vorschriften, wie diese 
Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch 
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- Tarife vom 29. Februar 1840. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten 
Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 1. März 1869. 
Wildbelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Tr. 7390.)
	        
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