Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

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Gesetz-Sammlung

für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  2.  —

 

(Nr.  8090.)  Gesetz,  betreffend  die  Abstandnahme  von  der  durch  das  Gesetz  vom  25.  März
1872.  angeordneten  Ausführung  einer  Eisenbahn  von  Eschhofen  nach  Camberg
  für  Staatsrechnung.  Vom  8.  Januar  1873.  «

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Preußen  2c.
verordnen,  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Von  der  durch  das  Gesetz  vom  25.  März  1872.,  betreffend  die  Erweiterung
  des  Staatseisenbahnnetzes  2c.  (Gesetz=  Samml.  für  1872.  S.  288.),  aneordneten
  Ausführung  einer  Eisenbahn  von  Eschhofen  nach  Camberg  für
Stnolsrechnung  wird  Abstand  genommen  und  der  nach  F.  2.  des  Gsehes
durch  Veräußerung  von  Schuldverschreibungen  auffubringende  Geldbedarf  von
25,000,000  Thalern  auf  den  Betrag  von  24,050,000  Thalern  herabgesetzt.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  8.  Januar  1873.
G.  S.)  Wilhelm.

Gr.  v.  Roon.  Gr.  v.  Itzenplitz.  v.  Selchow.  Gr.  zu  Eulenburg.
Leonhardt.  Camphausen.  Faklk.

 

Jahrgang  1873.  (Nr.  8090—8091.)  4  Nr.  8091.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  5.  März  1873.