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(Xr. 9710.) Verfügung des Instizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Aldenhoven, Düren, Eupen,
Heinsberg, Jülich, Malmedy, Bonn, Eitorf, Euskirchen, Rheinbach, Goch,
Kempen am Rhein, Ahrweiler, Coblenz, Cochem, Kirn, Münstermaifeld,
Simmern, Trarbach, Jell, München Gladbach, Opladen, Odenkirchen,
Grevenbroich, Lebach, Völklingen, Neuerburg, Merzig, RNhaunen und
Hermeskeil. Vom 13. Mai 1895.
A Grund des §. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung
in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz= Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister,
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Aldenhoven gehörigen Gemeinden
Niedermerz und Laurensberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Düren gehörigen Gemeinden Abenden,
Hochkirchen, Uedingen und Hastenrath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Eupen gehörige Gemeinde Lontzen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Heinsberg gehörigen Gemeinden Effeld
und Birgelen,
ür die zum Bezirk des Amtsgerichts Jülich gehörige Gemeinde Hompesch,
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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Malmedy gehörige Gemeinde Nidrum,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bonn gehörige Gemeinde Urfeld,
ür die zum Bezirk des Amtsgerichts Eitorf gehörige, einen Theil der
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politischen Gemeinde Much bildende Katastergemeinde Löbach, für die
zu demselben Amtsgerichtsbezirk gehörige, einen Theil der politischen
Gemeinde Herchen bildende Katastergemeinde Leuscheid, für die zu demselben
Amtsgerichtsbezirk gehörigen, die politische Gemeinde Winterscheid
bildenden Katastergemeinden Winterscheid, Bröl und Dehrenbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Gemeinde Obergartzem,
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ür die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach gehörige Gemeinde Miel
f ; ; gerichts Rheinbach gehörig /
ür die zum Bezirk des Amtsgerichts Goch gehörige Gemeinde Pfalzdorf,
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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kempen am Rhein gehörige Gemeinde
Wankum,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler gehörige Gemeinde Calenborn,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Coblenz gehörige Gemeinde Rhens,
(Er. 9710)