Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

—  105  —
Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

——  Nr.  13.

 

Inhalt:  Geseh,  betreffend  eine  Erweiterung  des  Staatsschuldbuchs,  S.  105.  —  Geseh,  betreffend  die  Abänderung
  von  Amtzsgerichtsbezirken,  S.  loc.

 

(Nr.  9455.)  Gesetz,  betreffend  eine  Erweiterung  des  Staatsschuldbuchs.  Vom  8.  Juni  1891.

Wir  Wilhelm  bvon  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ucG

verordnen,  unter  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtages  der  Monarchie,
was  folgt:
Artikel  I.
Die  Bestimmungen  des  Gesetzes,  betreffend  das  Staatsschuldbuch,  vom
20.  Juli  1883  (Gesetz  Samml.  S.  120)  finden  auf  die  Schuldverschreibungen
der  sämmtlichen  konsolidirten  Anleihen  mit  der  Maßgabe  entsprechende  Anwendung,
daß  für  die  zu  verschiedenen  Zinssätzen  erfolgenden  Eintragungen  getrennte  Bücher
angelegt  werden  können.
Artikel  II.
An  die  Stelle  des  §.  4  Nr.  4  des  Gesetzes  vom  20.  Juli  1883  (Gesetz-Samml.
  S.  120)  tritt  folgende  Vorschrift:
4)  einzelne  Vermögensmassen,  wie  Stiftungen,  Anstalten,  Familienfideikommisse,
  deren  Verwaltung  von  einer  öffentlichen  Behörde  oder  unter  deren
Aufsicht  geführt  wird,  oder  deren  Verwalter  ihre  Verfügungsbefugniß
über  die  Masse  durch  eine  gerichtliche  oder  notarielle  Urkunde  nachweisen.
Der  erste  Absatz  des  §.7  des  vorgedachten  Gesetzes  erhält  folgenden  Zusatz:
beziehungsweise  die  gemäß  §.  4  Nr.  4  zur  Verfügung  über  die  Masse
befugten  Verwalter.
Der  Finanzminister  ist  mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes  beauftragt.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Neues  Palais,  den  8.  Juni  1891.

(L.  S.)  Wilhelm.

v.  Caprivi.  v.  Boetticher.  v.  Maybach.  Herrfurth.  v.  Schelling.
Frhr.  v.  Berlepsch.  Miquel.  v.  Kaltenborn.  v.  Heyden.  Gr.  v.  Zedlitz.

 

 

bes.  Somml.  1891.  (Nr.  9455—9456.)  20

Ausgegeben  zu  Berlin  den  17.  Juni  1891.