Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

— 172 — 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörigen Gemeinden Kliding 
und Müden, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirn gehörige Gemeinde Kallenfels, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde 
Dreckenach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Simmern gehörigen Gemeinden 
Bergenhausen und Rayerschied, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trarbach gehörige Gemeinde Lauzen- 
hausen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell an der Mosel gehörige Gemeinde 
Löffelscheid, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts München-Gladbach gehörige, einen 
Theil der politischen Gemeinde Hardt bildende Katastergemeinde alte 
Hardt, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Opladen gehörige Gemeinde Reusrath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Odenkirchen gehörige Gemeinde Hoch- 
neukirch, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grevenbroich gehörige Gemeinde Broich, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Lebach gehörigen Gemeinden Reis- 
weiler und Hüttersdorf-Bupprich, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Völklingen gehörige Gemeinde Geis- 
lautern, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden 
Roth, Niedersgegen und Ammeldingen an der Our, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörige Gemeinde Harlingen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörige Gemeinde Hundheim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hermeskeil gehörige Gemeinde Muhl- 
Börfing 
am 15. Juni 1895 beginnen soll. 
Verlin, den 13. Mai 1895. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.