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5 Steuersatz Berechnung
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GSegenstand der Besteucrung. vom der
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dertä a we Stempelabgabe.
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II.
Nr. 977.)
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Zwölftel vom Hundert des Kapitalbetrages
bereits versteuert sind;
h) Beurkundungen von zinsbaren Darlehen,
welche gegen spezielle Verpfändung oder
Hinterlegung von edlen Metallen, Waaren,
Wechseln oder Werthpapieren gegeben werden
(Lombarddarlehen) und innerhalb Jahresfrist
oder in einem kürzeren Zeitraum zurückzu-
zahlen sind, vorausgesetzt, daß der Werth
des hinterlegten Pfandes dem gewährten
Darlehen mindestens gleichkommt;
Sparkassenbücher und Bescheinigungen über
einzelne Einlagen seitens öffentlicher und solcher
Sparkassen, welche gemeinnützige Zwecke ver-
folgen, insbesondere solcher, welche die Ge-
winnvertheilung ausgeschlossen haben, sowie
der Sparkassen derjenigen eingetragenen Er-
werbs-und Wirthschaftsgenossenschaften Reichs-
gesetz vom 1. Mai 1889, Reichs-Gesetzbl.
S. 55), welche die Förderung des genossen-
schaftlichen Personalkredits bezwecken;
4) für Kommunalverbände, Kommunen oder
Korporationen ländlicher oder städtischer Grund-
besitzer oder Grundkredit= und Hypotheken-
banken ausgestellte Schuldverschreibungen, auf
Grund deren reichsstempelpflichtige Renten-
und Schuldverschreibungen demnächst aus-
gereicht werden.
Kaufmännische, nicht auf Order ausgestellte
Verpflichtungsscheine über Leistungen von Geld
Für die Verlängerung der Räückzahlungs-
frist gelten die Bestimmungen zu 1 unter Er-
mäßigungen zu b und Befreiungen zu a.
11
(50
des Kapitalbetrages der
Scheine in Abstufungen
von 20 Pf. für je
1 000 Mark oder einen
Bruchtheil dieses Be-
trages.