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(Nr. 9796.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Heinsberg, Jülich, Montjoie, Bonn,
Euskirchen, Siegburg, Hennef, Geldern, Adenau, Mayen, Trarbach, Lindlar,
Langenberg, Trier, Rhaunen, Saarburg, Wittlich und Neumagen. Vom
10. Dezember 1895.
A Grund des §. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Jwangsvollstreckung
in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz= Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister,
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch
im F. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Heinsberg gehörigen Gemeinden
Schierwaldenrath und Karken,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Jülich gehörigen Gemeinden Tetz
und Ralshoven,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Montjoie gehörige Gemeinde Woffelsbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bonn gehörige Gemeinde Nieder-Bachem,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Gemeinde Satzvey-Firmenich,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Siegburg gehörige Gemeinde Scheiderhöhe,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hennef gehörige, einen Theil der
politischen Gemeinde Stieldorf bildende Katastergemeinde Oelinghoven,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Geldern gehörige Gemeinde Weeze,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörigen Gemeinden Arft,
Fuchshofen, Köttrichen und Langscheid,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörigen Gemeinden Waldesch
und Kirchesch,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trarbach gehörige Gemeinde Hahn,
für die zum Bezirk des Amtzgerichts Lindlar gehörige Katastergemeinde
Tüschen, welche mit der Katastergemeinde Vellingen die Spezialgemeinde
Hohkeppel in der Bürgermeisterei Engelskirchen bildet,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Langenberg gehörige Stadtgemeinde
Langenberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörige Gemeinde Casel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörigen Gemeinden
Wirschweiler-Langweiler, Crummenau und Schwerbach,
fürr die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde Irsch,