Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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(Nr.  9796.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Heinsberg,  Jülich,  Montjoie,  Bonn,
Euskirchen,  Siegburg,  Hennef,  Geldern,  Adenau,  Mayen,  Trarbach,  Lindlar,
Langenberg,  Trier,  Rhaunen,  Saarburg,  Wittlich  und  Neumagen.  Vom
10.  Dezember  1895.

A  Grund  des  §.  49  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  und  die  Jwangsvollstreckung
  in  das  unbewegliche  Vermögen  im  Geltungsbereiche  des  Rheinischen
Rechts  vom  12.  April  1888  (Gesetz=  Samml.  S.  52)  bestimmt  der  Justizminister,
daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch
im  F.  48  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Heinsberg  gehörigen  Gemeinden
Schierwaldenrath  und  Karken,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Jülich  gehörigen  Gemeinden  Tetz
und  Ralshoven,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Montjoie  gehörige  Gemeinde  Woffelsbach,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Bonn  gehörige  Gemeinde  Nieder-Bachem,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Euskirchen  gehörige  Gemeinde  Satzvey-Firmenich,


für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Siegburg  gehörige  Gemeinde  Scheiderhöhe,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hennef  gehörige,  einen  Theil  der
politischen  Gemeinde  Stieldorf  bildende  Katastergemeinde  Oelinghoven,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Geldern  gehörige  Gemeinde  Weeze,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Adenau  gehörigen  Gemeinden  Arft,
Fuchshofen,  Köttrichen  und  Langscheid,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Mayen  gehörigen  Gemeinden  Waldesch
und  Kirchesch,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Trarbach  gehörige  Gemeinde  Hahn,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtzgerichts  Lindlar  gehörige  Katastergemeinde
Tüschen,  welche  mit  der  Katastergemeinde  Vellingen  die  Spezialgemeinde
Hohkeppel  in  der  Bürgermeisterei  Engelskirchen  bildet,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Langenberg  gehörige  Stadtgemeinde
Langenberg,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Trier  gehörige  Gemeinde  Casel,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Rhaunen  gehörigen  Gemeinden
Wirschweiler-Langweiler,  Crummenau  und  Schwerbach,

fürr  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Saarburg  gehörige  Gemeinde  Irsch,