Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

Anlage 1. 
Zwisten der Stadtgemeinde Halle a. S. und der Landgemeinde Giebichenstein 
wird, vorbehaltlich der Königlichen Genehmigung, nachstehender Vertrag geschlossen: 
— 
Die Stadtgemeinde Halle a. S. und die Landgemeinde Giebichenstein treten 
zu einer einzigen, unter einer einheitlichen Verwaltung stehenden Stadtgemeinde 
Halle a. S. zusammen. 
Demgemäß werden alle Einwohner des erweiterten Stadtbezirkes, soweit in 
den nachstehenden Paragraphen nicht Abweichendes bestimmt ist, hinsichtlich aller 
bürgerlichen Rechte und Pflichten sowie hinsichtlich der Theilnahme an den beider- 
seitigen Gemeindeanstalten einander gleichgestellt. 
v s.2. 
Das gesammte bewegliche und unbewegliche Vermögen beider Gemeinden 
wird bei der kommunalen Vereinigung in Aktiven und Passiven zu einem einzigen 
Ganzen verschmolzen. Die erweiterte Stadtgemeinde tritt in alle privatrechtlichen 
Befugnisse und Verpflichtungen der Landgemeinde Giebichenstein als deren Rechts- 
nachfolgerin ein. , 
Hierdurch werden jedoch die besonderen Bestimmungen von Stiftungen nicht 
berührt; vielmehr bleibt das Stiftungsvermögen den stiftungsmäßigen Zwecken 
nach wie vor erhalten. Soweit bei Stiftungen, welche den Einwohnern von 
Halle a. S. im Allgemeinen zu Gute kommen, der Genuß derselben von einem 
nach Zeit bestimmten Aufenthalt in Halle a. S. abhängig ist, wird die in 
Giebichenstein verbrachte Zeit auf die stiftungsgemäß erforderte angerechnet. 
KC. 3. 
Mit dem Tage der Vereinigung beider Gemeinden übernehmen die Ge- 
meindebehörden der Stadt Halle a. S. in Giebichenstein die Verwaltung der 
Gemeindeangelegenheiten sowie die den Gemeindebehörden daselbst zugewiesenen 
staatlichen Obliegenheiten. Die Gemeindebehörden von Halle a. S. treten in alle 
diejenigen Rechte und Pflichten ein, welche durch Gesetz, ortsstatutarische und 
sonstige Bestimmungen oder nach besonderen Rechtstiteln den Gemeindebehörden 
in Giebichenstein zuseen oder obliegen. 
S. 4. 
Die in Halle a. S. bestehenden Ortsstatute, Ordnungen, Regulative und 
die über die allgemeine Ordnung des Gemeinwesens in Halle a. S. geltenden
	        
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