Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

 

Inhall:  Gesesz,  beiresfend  die  Dienstvergehen  der  Beamten  der  andes=  Versicherungsonstalten,  S.  261.  —
Geset,  bekressend  die  Umgestaltung  der  direkten  Stoatsstenern  in  den  Hohenzollernschen  Landen,
S.  23½.  —  Bekan#tmachung  der  nach  dem  Gesede  vom  10.  Upril  1872  durch  die  Regierungs-Amtoblätter
  publisirten  landesherrllchen  Erlasse,  Urk#unden  2c.,  S.  247.

 

(Nr.  10207.)  Gesetz,  betreffend  die  Dienstvergehen  der  Beamten  der  Landes-Versicherungsanstalten.
  Vom  17.  Juni  1900.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.

verordnen  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtags,  was  folgt:

K  1.

Auf  die  Dienstoergehen  der  bei  den  Versicherungsanstalten  und  ihren
Organen  im  Hauptamte  beschäftigten  Bureau-,  Kanzlei=  und  Unterbeamten  finden
die  Vorschriften  des  Gesetzes,  betreffend  die  Dienstvergehen  der  nicht  richterlichen
Beamten,  die  Versetzung  derselben  auf  eine  andere  Stelle  oder  in  den  Ruhestand,
vom  21.  Juli  1852  (Gesetz  Samml.  S.  465)  mit  den  aus  den  nachstehenden
Bestimmungen  sich  ergebenden  Maßgaben  Anwendung.

8.  2.

Die  den  Ministern  und  den  Provinzialbehörden  beigelegte  Befugniß  zur  Verhängung
  von  Ordnungsstrafen  steht  dem  Vorsitzenden  des  Vorstandes  der  Versicherungsanstalt
  zu,  jedoch  dürfen  die  von  ihm  verhängten  Geldbußen  den  Betrag
von  dreißig  Mark  nicht  übersteigen.

Gegen  die  Disziplinarverfügungen  findet  innerhalb  zwei  Wochen  die  Klage
bei  dem  Bezirksausschusse  statt.

K.  3.

In  dem  auf  Emfernung  aus  dem  Amte  gerichteten  Verfahren  tritt  an  die
Stelle  des  Regierungspräsidenten  der  Vorsitzende  des  Vorstandes  der  Versicherungs.
anstalt,  an  die  Steile  der  Bezirksregierung  und  des  Dieziplinarhofs  der  Bezirksausschuß
  und  an  die  Stelle  des  Staatsministeriums  das  Oberverwaltungsgericht.
Seseh-Samul.  1900.  (Nr.  10207—1020S.)  47

Ausgegeben  zu  Berlin  den  20.  Jull  1900.