Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
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Inhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen ·
Altenburg, Sachsen-Coburg und Getha, Schwarzburg-Sendershausen, Schwarzburg= Rudolstadt,
Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie wegen des Eintritts der Schwarzburgischen Unterherrschaften
in den Thüringischen Zoll- und Steuerverein, S. 93. — Verfügung des Justizministers, betreffend
die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Homburg vor der
Hohe und Frankfurt a. M., S. vs. — Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung
des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Idstein, Herborn, Wallmerod, Brau-
bach, Sankt Goarshausen und Langenschwalbach, S. 99. — Bekanntmachung der nach dem
Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungs= Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse,
Urkunden 2c., S. 100.
(Nr. 10270.) Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen,
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sonders-
hausen, Schwarzburg. Rudolstadt, Reuß älterer und Reuß jüngerer Linie
wegen des Eintritts der Schwarzburgischen Unterherrschaften in den Thüringi-
schen Zoll- und Steuerverein. Vom 20. November 1900.
D. bei dem Thüringischen Zoll- und Steuervereine betheiligten Souveräne
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über den Eintritt der Schwarzburgischen
Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll= und Steuerverein zu Bevoll=
mächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath und General-
Direktor der indirekten Steuern Dr. Gottlieb Fehre und
Allerhöchstihren Geheimen Legationsrath Dr. Hermann Johannes;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-
Eisenach:
Höchstihren Geheimen Finanzrath Ottomar Slevogt;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstihren Geheimen Regierungsrath und Kassenrath Wilhelm
Bießmann=
Gesetz Samml. 1901. (Nr. 10270—10272.) 18
Ausgegeben zu Berlin den 3. April 1901.