Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
— Nr. 3 — 
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Inhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen, Sachsen · Altenburg und Reuß jüngerer Linie wegen 
Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Gera über Söllmnitz, Kayna und Spora nach Meuselwitz 
und Wuitz-Mumsdorf mit einer Abzweigung von Soöllmnitz zur Reußengrube, S. 7. — Ver- 
fügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des 
Bezirkes des Amtsgerichts Osterode am Harz, S. 12. — Bekanntmachung des Justizministers, 
betreffend die Bezirke, für die während des Kalenderjahrs 1900 die Anlegung des Grundbuchs 
erfolgt ist, S. 13. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die 
Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 20. 
  
  
(Nr. 10251.) Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen, Sachsen-Altenburg und Reuß jüngerer 
Linie wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Gera über Söllmnitz, 
Kayna und Spora nach Meuselwitz und Wuitz-Mumsdorf mit einer Ab- 
zweigung von Söllmnitz zur Reußengrube. Vom 19. September 1900. 
S#n Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg und Seine Durchlaucht der 
Erbprinz Reuß jüngerer Linie im Namen Seiner Durchlaucht des regierenden 
Fürsten haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisen- 
bahnverbindung von Gera über Söllmnitz, Kayna und Spora nach Meuselwitz 
und Wuitz-Mumsdorf mit einer Abzweigung von Söllmnitz zur Reußengrube 
zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Pannenberg, 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchstihren Ober-Finanzrath Elterich, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath von Borries, 
Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß jüngerer Linie im Namen 
Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten: 
Höchstihren Staatsminister Engelhardt, 
von denen unter Vorbehalt der Ratifikation der nachstehende Vertrag verabredet 
und abgeschlossen worden ist. 
Gesch · Samml. 1901. (r. 10251—10253.) 3 
Ausgegeben zu Berlin den 30. Januar 1901.
	        
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