Anlage II.
Zwischen der Stadtgemeinde Königsberg i. Pr., vertreten durch den Magistrat,
und dem Landkreise Königsberg 6 verteeten durch den Kreisausschuß r wird in Er-
useinan
gänzung und Abänderung des ersetzungsvertrags vom 17. Juni 1903
folgender
Nachtragsvertrag
abgeschlossen:
1.
Der Landkreis Königsberg erklärt sich damit einverstanden, daß unter Ab-
änderung der im 9 1 zu g und h des oben bezeichneten Vertrags noch die aus
den beigehefteten Plänen ersichtlichen Flächen von dem Landkreis abgetrennt und
mit der Stadtgemeinde vereinigt werden, nämlich:
1. derjenige Teil von Hroß Rathshos. der zwischen der Nordgrenze des
Juditter Kirchenwegs und der Nordgrenze des Dammes der Ost-
preußischen Südbahn liegt, sowie
2. die in dem Auszug aus der Grundsteuermutterrolle und der zugehörigen
Handzeichnung des Königlichen Katasteramts II zu Königsberg vom
3. August 1903 mit den Nummern 72), 73, 74, 17a, 18, 18a, 20,
21, 22, 23, 25, 26, 38, 28a, 66, 67), 75) 76 und 77 bezeichneten,
zur Gemarkung Lawsken gehörigen Parzellen (dazu gehören auch die
imnerhalb der Gemeinde Lawsken belegenen Teile des sogenannten
Miskeriegrabens [Rathshoefer Freiwasser] und des Juditter Kirchenwegs
in der Länge der vorstehend mit Nr. 72 bezeichneten Parzelle)
3. der westliche Lawsker Deichdamm in seiner ganzen Länge einschließlich
seiner zu Friedrichswalde und Groß-Holstein gehörigen Teile — Kataster-
parzellen: #1. Teilstück des Bahnkörpers der Ostpreußischen Südbahn,
r*s• 1 "„ # , 1 % B. Vergleiche den anliegenden
Situations= und Nivellementsplan des Lawsker Deichwegs vom
25. Mai 1904.
Nach dem dem Vertrage zu Grunde liegenden Plane soll auch die Strecke
der Königsberg-Brandenburger Provinzialchaussee von Station 4 95 Meter
bis 4/ + 85 Meter der Stadtgemeinde einverleibt werden) zur Klarstellung wird
bemerkt, daß diese Strecke im Gutsbezirk Adelig Spandienen liegt.
2.
Dagegen verpflichtet sich die Stadtgemeinde, an den Landkreis bei Eintritt
der Eingemeindung eine einmalige Entschädigung von 80 000 Mark (achtzig-
tausend Mart) bar zu zahlen.
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