Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

Die  Lage  zur  See.  59

 

Schaden  zuzufügen.  Oeutschland  und  Frankreich  protestierten  mit  Erfolg;
  das  englische  Borhaben  war  auch  zu  wenig  vorbereitet,  um  sich
durchzusetzen.

Von  dem  Augenblicke  an  aber,  wo  die  deutsche  Politik  gewagt  hatte,
in  kolonialen,  überseeischen  Dingen  selbständig  etwas  zu  wollen  und  zu
tun,  was  den  englischen  Staatsmännern  nicht  gefiel,  da  trat  ungesäumt
der  Mißton  in  die  deutsch-englischen  Beziehungen  hinein.  Diese  an  und
für  sich  geringfügigen,  jedenfalls  nicht  bedeutenden  Ereignisse  liefern  die
Probe  auf  das  Exempel:  wie  die  britische  Politik  Deutschland  gegenüber
nach  dem  Rücktritte  Bismarcks  und  dem  Alblaufe  des  deutsch-russischen
Neutralitätsvertrages  orientiert  war.  In  dem  Vertrage  von  1890  hatte
man  England  nicht  zum  wenigsten  deshalb  so  großes  Entgegenkommen  in
Afrika  bewiesen,  weil,  wie  Fürst  Hohenlohe  schreibt,  man  der  kolonialen
Politik  Großbritanniens  unter  Bismarck  „zu  sehr  auf  die  Hühneraugen
getreten“  habe.  Zetzt,  in  den  Zahren  1893  und  1894,  kam  das  Umgekehrte
zur  Geltung,  und  da  stand  dem  Deutschen  Reiche  —  auch  abgesehen  vom
deutsch-russischen  Bertrage  —  kein  Gegenmittel  mehr  zur  Verfügung.
Eine  Flotte  besaß  es  nicht.

Vorhanden  waren  reichlich  hundert  gute  Torpedoboote,  außerdem
eine  Sammlung  teils  veralteter,  teils  in  der  Anlage  verfehlter  Panzer---schiffe.
  Unter  Caprivi  war  kein  einziges  Hochseeschlachtschiff  auf  Stapel
gelegt  worden.  Denken  wir  jetzt,  wo  sich  die  Verhältnisse  für  die  Flotte
günstiger  entwickelt  haben,  als  man  voraussehen  konnte,  an  jenen  Zustand
  zurück,  so  ist  es  vielleicht  ein  Borteil  gewesen,  daß  die  Dinge  scheinbar
  hoffnungslos  standen,  denn  Helgoland  wäre  sonst  den  Engländern
sicherlich  nicht  feil  gewesen.  Für  die  Beurteilung  der  damaligen  Politik
jedoch  kann  das  naturgemäß  nicht  in  Betracht  kommen.

Die  Schwierigkeit,  welche  bei  dem  Stande  der  maritimen  Berhältnisse
für  jeden  Nachfolger  Bismarcks  sich  erhob  im  Augenblicke,  wo  überseeische
Fragen  in  Betracht  kamen,  liegt  ohne  weiteres  auf  der  Hand.  Solange
es  sich  in  überseeischen  Angelegenheiten  um  Schwierigkeiten  und  Reibereien
  mit  Mächten  des  europäischen  Festlandes  handelte,  blieb  der
Schwerpunkt  der  Streitfrage  an  sich,  besonders  ihre  Entscheidung  im
äußersten  Falle,  auf  dem  Festlande,  sobald  es  sich  aber  um  Mächte  handelte,
  die,  wie  Biômarck  nach  seiner  Verabschiedung  sagte,  „wir  zu  Lande
nicht  langen  können“,  dann  lag  die  Sache  ganz  anders.  Es  bestand  nur
die  Möglichkeit,  durch  Bündnisse  oder  Einverständnisse  ad  hoc  indirekt
auf  die  zu  Lande  uns  nicht  erreichbare  Macht  zu  wirken.  Das  konnte
Deutschland  vorher  mit  geschickter  Benutzung  des  gespannten  englisch--russischen
  Berhältnisses  unter  Umständen  erreichen.  Nach  1890  war  davon
  nicht  mehr  die  Rede.  Wenn  also  um  die  Jahre  1895  und  1894  eng-