Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1821. (4)

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24.) Bekanntmachung, 
die Cehnsverreichungen bei der Ober-Amts-Regicrung zu Büdissin betreffend, 
vom 4Aten Juli 1821. 
E. sind zeither bei den vor dem vormaligen Oberamte zu Budissin vorgekommenen Lehns— 
verreichungen die dazu jedesmal besonders anberaumten Termine den Vasallen durch Kanz- 
leizettel bekannt gemacht worden. « 
Nachdem jedoch nunmehr zur tehnsreichung bei der Ober-Amts-Regierung zu Bu- 
dissin besondere Termine niche mehr angeseht werden sollen, sondern die tehn den Vasallen, 
deren Bevollmächtigeen, so wie den Lehnsträgern und Curatoren, nachdem auf die diesfalls 
einzureichenden schrifclichen Gesuche die kehnsreichung beschlossen worden, an jedem Ses- 
sionstage 
des Moncags, Mittwochs und Freitags jeder Woche, 
auf deren Anmelden, innerhalb der gesetzlich geordneten Frist bekennet werden wirdt Als 
ist diese veränderte Einrichcung bierdurch zur allgemeinen Kenneniß und Nachachtung zu 
bringen gewesen. 
Budissin, am #ken Juli 1821. 
Königl. Sächs. Ober-Amts-Regierung des Narkgrafthums 
Oberlausiz. 
von Kiesenwekker. 
Daniel Gottlob ucius. 
Ausgegeben zu Dresden, am öten August 1821.
	        
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