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daß jener edle fromme Sinn, der die Sachsen durch Gehorsam gegen Gesetz und Obrig-
keit, durch Ruhe und Ordnung, durch Treue gegen Fuͤrst und Vaterland, von jeher aus—
zeichnete, in ihnen nicht erkaltet ist.
Dieß oͤffentlich und dankend anzuerkennen, fuͤhlen Wir Uns um so mehr gedrungen,
als nur durch Erhaltung jenes Sinnes, durch die innigste Vereinigung zwischen Fuͤrst
und Volk, dem Vaterlande die Wohlthaten bereitet werden koͤnnen, die es erwartet, und
als Wir das Bewußtseyn haben, jene Gesinnungen mit dem treuen und ernsten Willen
zu erwiedern, dem Wohl des Unserer Regierung anvertrauten Volks die ganze Zeit und
Krafe Unsers kebens zu widmen. Die Beweise Unseres Serebens, das Wohl des Landes
durch eine vervollkbommnete Staaksverwaltung, nach dem Bedurfnisse des erhöheten Bil-
dungszustandes und mit williger Aufopferung Uns zustehender Rechte, zu befördern, liegen
in dem Entwurfe einer Verfassungsurkunde, der Städteordnung und der Ablöfungsgesetze
bereits offen vor.
Daß diese Gesetze und die davon abhängenden Weränderungen in der Sceaaksverwal-
tung noch niche in das Leben treten konnken, hat in der gewissenhaften Beachtung verfas-
sungsmäßiger Rechte und früher ertheilter seierlicher Zusicherungen, in der ewigen Wahe-
heit seinen Grund, daß nur das, was auf dem Grundpfeiler des Rechts erbauet ist,
Segen zu bringen und zu bestehen vermag.
In sicherem Vertrauen auf die uneigennützige Vakerlandsliebe der um Uns versam-
melten Stände und auf deren Kenneniß des vorhandenen Bedurfnisses hoffen Wir jedoch,
baldigst das Ziel Unserer auf das Wohl des VWaterlandes gerichceten Absichten zu er-
reichen.
Sachsen! durch die neue Verfassung sollen eure Rechte vor elwaniger Willkühr
für immerwährende Zeiten geschütze und gesichert, soll euch der Vortheil gewährt wer-
den, daß fortan nicht Gesetze gegeben werden können, bevor niche die aus eurer Mirte
und von euch gewählten Vertreter, ob dieselben eurem Bedürfnisse wahrhaft entsprechen,
praktisch ausführbar seien, und sonach wirklich in das Volksleben übergehen konnen, ge-
prüft haben; soll euch die Beruhigung werden, daß keine Abgaben ausgeschrieben wer-
den können, ohne daß sich eure Abgeordneten von dem Betrage und der Verwendung
der Staatseinnahmen, von der Nothwendigkeit und Lweckmäßigkeic der Ausgaben,
von der Aufbringungsweise und richtigen Vertheilung der Lasten zuvor genau uncerrich-
tet haben; soll euch die Sicherheit zu Theil werden, daß bei Besetzung der Seellen
im Scaatödienste Verdienst und Föhigkeic allein die Wahl bestimmen wird; wird euch
endlich die Gelegenheit verschafft, eure Beschwerden und Wunsche durch gewählte Ab-
geordnete öffentlich laut werden zu lassen.