Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Für  die  Abfertigungen  in  den  Geschäftsräumen  der  Firma  Alexander  &  Bernhard  in  Berlin
ist  eine  selbständige,  dem  Hauptzollamt  Berlin  Packhof  unterstellte  Zollabfertigungsstelle  mit  der  Bezeichnung
  „Zollabfertigungsstelle  Berlin  W  8  Alexander  &  Bernhard“  errichtet  worden.  Sie  hat  die
Befugnisse  30,  35,  38,  39  und  52  und  die  Befugnis  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen
  I  über  Waren  der  Tarifnummern  405,  432,  447,  456,  457  und  493.

Die  Schreibweise  des  Ortes  Cönnern  (Hauptamtsbezirk  Halle  a.  S.),  an  dem  sich  ein  Zollamt  II

befindet,  ist  in  Könnern  geändert.  Die  bisher  dort  befindliche  selbständige  Zuckersteuerstelle  ist  mit
dem  Zollamt  II  verbunden  worden.

Beim  Zollamt  1  Cöln  Bahnhof  St.  Gereon  (Nachtrag  zum  Amterverzeichnis  S.  23)  ist  die

Befugnis  zur  Kennzeichnung  von  Gerste  zu  streichen.
Erteilt:

dem  Hauptzollamt  Charlottenburg  die  Befugnis  12  und  die  Befugnis  zur  Abfertigung  von
Kakaowaren,  nicht  unter  stehender  Kontrolle  eingesalzenen  Gegenständen  und  zuckerhaltigen  Waren  zur
Ausfuhr  gegen  Abgabenvergütung;

dem  Zollamt  I  Czarnikau  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Rogasen  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Zündwarenbegleitscheinen;

dem  Zollamt  !  Hamm  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Dortmund  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Zollbegleitscheinen  I  über  voraus=  oder  nachgesandtes  Reisegerät;

dem  Zollamt  II  Hettstedt  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Nordhausen  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  II  über  Tabakblätter;

dem  Zollamt  II  Kevelaer  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Wesel  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Zollbegleitscheinen  1  über  die  für  die  Firmen  Winkels  &  Rauers,  Kruzifixfabrik,  und  Heinrich  Hoß,
Metallwarenfabrik,  beide  in  Kevelaer,  eingehenden  Rückwaren  eigener  Herstellung  sowie  über  die  für
die  Firma  Winkels  &  Rauers  aus  dem  Ausland  zurückkommenden  gebrauchten  leeren  Umschließungen;:

dem  Zollamt  II  Löwenberg  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Liegnitz  die  Befugnis  zur  Auslersigung
  und  Erledigung  von  Zollbegleitscheinen  1  über  Honig  unter  Einzel=  oder  Eisenbahnwagenverschluß;


dem  Zollamt  1  Osnabrück  Bahnhof  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Osnabrück  die  Befugnis
zur  Erledigung  von  Tabakbegleitscheinen  1  und  II  und  zur  Abfertigung  von  zuckerhaltigen  Fruchtsäften
zur  Ausfuhr  gegen  Steuervergütung;

dem  Zollamt  II  St.  Goar  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Coblenz  die  Befugnis  zur  Erledigung
von  Zollbegleitscheinen  I  über  speziell  revidierte  Weinsendungen  für  das  Weinteilungslager  von
Fr.  Engelhardt  und  zur  Ausfertigung  von  Zollbegleitscheinen  I  über  Wein  und  leere  Transportfässer
aus  diesem  Lager;

dem  Zollamt  II  Woycin  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Hohensalza  die  Befugnis  zur  Erledigung
  von  Zollbegleitscheinen  !  über  Kaffee,  Gewürze  und  Reis.

Königreich  Bayern.

Die  Steuerstelle  Odelzhausen,  die  bisher  zum  Bezirke  des  Hauptzollamts  München  III  gehörte,
  ist  dem  Bezirke  des  Hauptzollamts  Augsburg  zugeteilt  worden.

Das  Steueramt  Indersdorf  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Ingolstadt  ist  in  eine  Steuerstelle
umgewandelt;  diese  Stelle  und  die  Steuerstelle  Altomünster  aus  dem  gleichen  Hauptamtsbezirke  sind
dem  Hauptzollamt  München  III  untergeordnet  worden.

Die  Steuerstelle  Pleinfeld  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Nürnberg  ist  aufgehoben  worden.
Erteilt:

dem  Nebenzollamt  !  am  Bahnhof  Mittenwald  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Pfronten  die
Befugnisse  5  und  6c  sowie  die  Befugnis  zum  Einlaß  und  zur  Untersuchung  von  Wein  gemäß  §§  1
und  2  der  Weinzollordnung;

der  Steuerstelle  Nersingen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Memmingen  die  Befugnis  zur  Abfertigung
  von  Bier  zur  Ausfuhr  unter  Inanspruchnahme  der  Rückvergütung  des  Malzaufschlags  sowie
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Ubergangsscheinen;