Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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Die  Marken  der  Tiefgangsanzeiger  werden  bei  hölzernen  Schiffen  durch  Aichnägel  (schmiedeeiserne

Nägel  von  2  cm  Schaftlänge  mit  kegelförmigem  Kopfe  von  1,2  cm  Durchmesser),  bei  eisernen

Schiffen  sowie  bei  Schiffen  mit  eisernen  Borden  durch  Körnerschläge,  deren  Mittelpunkte  die
Theilung  bilden,  bezeichnet.

Zur  leichteren  Unterscheidung  werden  die  vollen  Meter  durch  3,  die  halben  Meter  durch  2,  die

zehntel  Meter  durch  je  einen  Aichnagel  oder  Körnerschlag  bezeichnet.  Aichnägel  und  Körnerschläge

sind  auf  5  cm  Entfernung  von  Mitte  zu  Mitte  wagerecht  neben  einander  anzuordnen.

Die  Nägelköpfe  erhalten  einen  Anstrich  von  hervortretender  Farbe  (weiß  auf  dunklem,  schwarz  auf

hellem  Grunde,  die  Körnerschläge  einen  mit  seiner  Unterkante  den  Mittelpunkt  der  Körnerschläge
schneidenden  horizontalen  Strich  von  eben  solcher  Farbe,  dessen  Länge  bei  den  vollen  Metern  20  cm,
bei  den  halben  Metern  15  cm,  bei  den  zehntel  Metern  10  cm  beträgt.

Nach  Anbringung  und  Bezeichnung  der  Tiefgangsanzeiger  wird  bei  jedem  von  ihnen  die  Entfernung
  zwischen  der  obersten  Marke  und  der  senkrecht  darüber  liegenden  Bordkante  ermittelt.  Die
gefundenen  Maße  werden  in  den  Aichschein  und  das  Aichprotokoll  als  „Erkennungsmaße“  eingetragen.

Zu  §.  8.
A.  Meßgeräthe.

Bei  der  Vermessung  des  Aichraums  sind  anzuwenden:

I. Zwei  Dreimeterstöcke  mit  festem  Messingschuh  an  jedem  Ende  und  einer  Nuth  von  1  cm  Breite
und  0,5  cm  Tiefe  in  der  Mitte  der  Vorderseite  auf  der  ganzen  Länge.
II.  Ein  Zweimeterstock,
III.  Ein  Einmeterstock,
IV.  Ein  Meßband  von  Stahl,  15  bis  20  mm  breit  und  20  m  lang,  zum  Aufrollen  um  einen
Cylinder  eingerichtet  und  an  einem  Ende  mit  einem  kleinen  Messingringe  derart  versehen,  daß
der  Anfangspunkt  der  Längenmaßtheilung  an  der  Außenkante  des  Ringes  liegt.
V. Ein  Tiefenmaß,  bestehend  aus  zwei  Schenkeln  von  geeigneter  Länge.  Die  Schenkel  sind  durch
ein  starkes  Scharnier  derart  mit  einander  verbunden,  daß  sie  sowohl  zusammengelegt,  wie
durch  einen  sicheren  Verschluß  rechtwinklig  zu  einander  festgestellt  werden  können.  Jeder
Schenkel  ist  an  seinem  Ende  mit  einem  festen  Messingschuhe  versehen,  an  der  vorderen  Seite
des  kürzeren  Schenkels  ist  eine  Centimetertheilung  derart  angebracht,  daß  ihr  Nullpunkt  mit
der  inneren  Spitze  des  rechten  Winkels  des  Tiefenmaßes  zusammenfällt.
VI. Ein  Satz  Winkelmaße,  bestehend  aus:
einem  großen  Winkelmaße  mit  Schenkeln  von  1,5  beziehungsweise  1  m  Länge,
einem  mittleren  Winkelmaße  mit  Schenkeln  von  je  1  m  Länge,
einem  kleinen  Winkelmaße  mit  Schenkeln  von  je  0,5  m  Länge.
VII.  Eine  Leine  von  20  mm  Umfang  und  60m  Länge.
VIII.  Ein  Theiler  für  die  Tiefgangsanzeiger  zum  Absetzen  der  Marken,  bestehend  aus  einem  Gleitstock
  mit  feststellbarem  Schieber  von  2,5  m  Länge  mit  festem  Messingschuh  an  beiden  Enden,  nebst
a)  2  Hefteisen  mit  Flügelmuttern  zur  Befestigung  des  Geräths  an  der  äußeren  Bordwand;
b)  1  Markirstift  zur  Bezeichnung  der  Theilung  auf  den  Tiefgangsanzeigern.
IX.  Eine  Leine  von  6  bis  7mm  Umfang  und  6m  Länge  mit  einem  Lothe  von  1  kg  Schwere
und  Vorrichtung  zum  Aufrollen  versehen.
Aichstempel  (§.  10)  und  zwar:
a)  ein  Brennstempel  für  hölzerne  Schiffe;
b)  drei  Schlagstempel  aus  Gußstahl  für  eiserne  Schiffe.
Xl.  Ein  Körner  von  cylindrischer  Form  10  cm  Länge  und  1  cm  Durchmesser.
XII.  Drei  Hämmer  mit  ebener  Bahn  von  0,5  und  0,75  und  19  kg  Gewicht.
XlIII.  Ein  stählernes  Metermaß  von  1  m  Länge  mit  Anschlag  zum  Prüfen  der  Längenmaße.
XIV.  Eine  Messingrolle  nebst  einem  eisernen  Gewichtsstücke  von  2,5  kg  mit  Haken  zur  Prüfung
des  unter  Nr.  IV  bezeichneten  Meßbandes.
XV.  Ein  Kohlenkorb  aus  Eisenstäben  zum  Heißmachen  des  Aichstempelbrenneisens.

wie  die  unter  Nr.  I  bezeichneten  Stöcke  eingerichtet.



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