Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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als  Gruppen  mit  geheimer  Bedeutung  angesehen.  Die  Buchstaben  ä,  4,  3,  6,  ñ,  ö  und  ü
dürfen  im  Terte  chiffrierter  Telegramme  nicht  enthalten  sein.

4)  Im  83,  iv,  die  besonderen  Angaben  vor  der  Adresse  betreffend,  fällt  weg:

=  RO  —  für  „offen  bestellen“,
—  J—  für  „Tages=  (von  10  Uhr  Abends  bis  6  Uhr  Morgens  nicht  zu
bestellendes)  Telegramm“,  ;
in  der  Angabe  —  MI—  für  „eigenhändig  bestellen“  fällt  das  Wort:  bestellen  weg;
am  Schlusse  der  Angaben  ist  hinter  „x  Adressen“  statt  des  Punktes  ein  Komma  zu  setzen
und  in  neuer  Zeile  hinzuzufügen:
—  CT7TA  für  „alle  Adressen  mitteilen."
Ferner  sind  zu  bezeichnen  mit
Offen:  die  offen  zu  bestellenden  Telegramme,
Tages:  die  während  der  Zeit  von  10  Uhr  Abends  bis  6  Uhr  Morgens  nicht
zu  bestellenden  Telegramme,
Nachts:  die  auch  während  der  Nacht  zu  bestellenden  Telegramme.

5)  Im  83,  v,  die  allgemeinen  Erfordernisse  der  Adresse  betreffend,  erhält  der  3.  Absatz
folgende  veränderte  Fassung:

Ist  ein  Telegramm  an  eine  Person  gerichtet,  die  sich  bei  einer  anderen  aufhält,  so  muß
in  der  Adresse  unmittelbar  hinter  der  Bezeichnung  des  eigentlichen  Empfängers  „bei“,  „durch
Vermittelung  von“  oder  eine  andere  gleichbedeutende  Angabe  stehen.

6)  Als  4.  Absatz  a.  a.  O.  ist  einzuschalten:

Die  in  der  Adresse  mit  der  Bezeichnung  „post“-,  „telegraphen“=  oder  „bahnhoflagernd“
(ogl.  unter  ul)  versehenen  Telegramme  können  eine  aus  Buchstaben  oder  aus  Zahlen  oder
eine  aus  Buchstaben  und  Zahlen  zusammengesetzte  Adresse  tragen.  Solche  Telegramme  werden
nur  auf  Gefahr  des  Absenders  angenommen.

7)  Im  8§  3,  fällt  im  Abs.  1  der  letzte  Satz  weg.

8)  Im  §  4,  yV  ist  hinter  dem  Wort  „Fernsprechers“  einzuschalten:

oder  Ferndruckers.
9)  Im  §6,  Wortzählung  betreffend,  ist  im  letzten  Satz  unter  a)  statt  „hintereinander
wiederholt“  zu  setzen:
folgen  ihrer  mehrere  aufeinander
10)  A.  a.  O.  ist  im  2.  Absatz  unter  c)  statt  „Die  Adreßwörter“  zu  setzen:
Sämtliche  Wörter  in  der  Adresse,  in  den  besonderen,  nicht  abgekürzten
Angaben  und  in  der  Unterschrift

11)  A.  a.  O.  ist  am  Schlusse  der  Angaben  unter  d)  statt  des  Punktes  ein  Semikolon

zu  setzen  und  einzuschalten:
dabei  wird  nach  den  Vorschriften  des  §  2,  w  gezählt.