Nr. 28.
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Mittelfranken.
s Festgesetzter
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag
1
IV Auf Industrie und Kultur.
1 Auf Industrie. «
1 –— — — — — — — — — — — — — — — — — — – –
2 Beitrag an die Handelskammer . 3000—
3 Bieitrag für Zwecke der Wittelsbacher Landesstiftung . 2000;—
4———————————————-- — — — — — —
5 Beiträge für sonstige Zwecke: 1
a) für die Bayerische Landesgewerbeanstalt iu Nürnberg 15 000 —
b) Bedarf der Handwerkskammer. « 23000.——
c)zurUnterstützungvonGemeindenbei Einrichtung und Betrieb I
von Arbeitsämtern 2500
2 Auf Kultur.
1 Zur Förderung der Landwirtschaft überhaupt:
a) dem landwirtschaftlichen Kreisausschusse von Mittelfranken. 5 000 —
b) demselben für den landwirtschaftlichen Wanderunterricht 900 —
2 Fuür den kulturtechnischen Dienst: I
a) Ein Viertel des Gesamtaufwandes für den verstaatlichten
kulturtechnischen Dienst zu 89200 fl 22 300 —
b) Für Kulturvorarbeiter:
# 1. für 5 etatsmäßige Kulturvorarbeiter 8200 —
2. für unständige Kulturvorarbeiter 15 800 —
) 3Für sonstige Zwecke. #
a) zur Förderung der Pferdezucht im Benehmen mit dem land— .
wirtschaftlichen Kreisausschuß .. 6 500 —
I b) für Förderung der Rindviehzucht und zwar: 1
) 1. an die Distrikte, insbesondere auch zur Unterstützung .
E ärmerer Gemeinden im Benehmen mit den landwirt—
schaftlichen Bezirksausschüssen 12 000 —
1 2. an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß zur Ver- 1
6 anstaltung von Rinderschauen nach Maßgabe der 6
E Grundbestimmungen 3.000.—
1 3. zur Unterstützung der beiden miteifeänischen Bucht l
verbände 10 000 —
s c"1fürForderupqdcr Schweinezucht. 3 000 —
2. für Hebung der Schafzucht 1 000.—
- 3.fürHebungderZiegenzucht. 2000—
d) zur Hebung der Kaninchenzucht 400 —
e) für Geflügelzucht:
· 1. Kreisgeflügelzuchtanstalt Erlangen
a) Laufender Betrieb —
6b) Einmalige außerordentliche Bedürfnisse . 12 900 —
2. dem Kreiswanderlehrer für Geflügelzucht Tagegelder
« undReIsekosten. 1000—
" 3. zur Förderung der Gestigetzuch dem Miteelfränkiche
Geflügelzuchtverbande . 600 —