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Gesetz-und Vero unngsblatt
für das Königreich Sachsen,
14 Stück vom Jabre 1833.
# 5) Verordung
die Publication des wegen des Standesverhältnisses der Gräflichen Familie Bentinck
von der deutschen Bundesversammlung unterm 12ten Juni 1845 gefaßten
Beschlusses betreffend;
vom 26sten August 1853.
Wöon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König
von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc.
verkünden hiermit, daß von der deutschen Bundesversammlung unterm 12ten Juni 1845
nachstehender Beschluß gefaßt worden ist:
Die Bundesversammlung erklärt, daß der Gräflichen Familie Bentinck nach
ihrem Standesverhältnisse zur Zeit des deutschen Reichs die Rechte des hohen
Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Artikels 14 der deutschen Bundes-
acte zustehen.
Nachdem nun durch eine in der 15ten dießjährigen Bundestagssitzung unterm 1 Sten
Mai dieses Jahres erfolgte fernerweite Beschlußnahme sämmtliche Bundesregierungen er-
sucht worden sind, die öffentliche Bekanntmachung des vorstehenden Beschlusses auf landes-
gesetzlichem Wege, insofern dieselbe nicht bereits geschehen, zu verfügen und von der gesche-
henen Bekanntmachung Anzeige an die Bundesversammlung gelangen zu lassen, so haben
Wir dem gemäß und auf Grund von § 89 der Verfassungsurkunde die Publication des
gedachten Beschlusses hiermit verfügt und zu dessen Beurkundung gegenwärtige Verordnung
eigenhändig vollzogen und mit dem Königlichen Siegel bedrucken lassen.
Dresden, am 26sten August 1853.
Friedrich August.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
1853. — 33