— xxviI —
Löbau-Ebersbacher Zweigbahn — Richtungslinie derselben
Löbau-Zittauer Eisenbahn — deren Uebernahme für Rechnung des Staates
— Vertrag deshalb vom 8. December 1870 .
— — tie Leitung des Betriebs auf dieser Eisenbahn ist der Generaldirection
der Staatseisenbahnen übertragen worden
— — Auflösung der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft
M.
Maaß — Längen= und Flächenmaaß-Dismembrationen, s. Grundstückstbeilungen.
Maaß= und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August
1868 (Seite 477 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1868) — deren
Ausführung auf Grund von Art. 21 derselben — das Bestehen einer
Königlichen Ober-Aichungs-Commission nebst einer Anzahl von n Aich
ämtern vom 1. Januar 1872 an .
— — Aichung der Schankgläser
— — Anwendung der Vorschriften deiselben bei Erhebung und Controlirung
der Branntweinsteuer und Gewährung der Steuervergütung für aus—
zuführenden inländischen Branntwein, nebst Muster dazu. .
— — desgieichen bei Erhebung der Biermalzsteuer und Gewährung der
Steuervergütung für auszuführendes inländisches Bier
— — Deutsche, — Beitimmungen wegen der Gewichte für Silbergeld
im Anschlusse an § 28 der die Ausführung derselben betreffenden Verord—
nung vem 11. August 187171
— — Anwendung der Vorschriften derselben bei Erheben der lebergange
abgabe von Branntwein und Bier
Malzsteuer, s. Braumalzsteuer.
Mandate, s. Postmandate.
Marienberg — Bewilligung einer von dem allgemeinen landwirthschaftlichen
Vorschußvereine daselbst erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen
Mariä Verkündigung, Fest, — Verlegung desselben auf einen Sonntag
Maturitätsprüfung — der Realschule zu Zwickau wird das Recht dazu
von Ostern 1872 an verliehen
Medicinalbehörden — Bestimmungen über die Betheiligung derselben bei der
Handhabung der Baupolizei im Interesse der öffentlichen Gesundheits—
pflege
Militär, Leistungen für dasselbe, – Abänderung und Ebanduns der Aulerhöchsten
Verordnung darüber vom 30. November 18607
— — Beilage dazu sub O
Militärleistungen in Friedens= und Kriegszeiten, Einquartierungsregulativ
für die Stadt Zwickau.
Militärpersonen des Königlich Sächsischen (XII.) Armeecorps — Anmnestie für
selbige wegen strafbarer Handlungen, die sie vor ihrer durch den Krieg
veranlaßten Einziehung zum Dienste verübt haben.
Mylau — eine der dasigen allgemeinen Krankenunterstützungs= und Begräbniß=
casse bewilligte Rechtsvergünstigung
Tag.
(10. Juni
. 10. Juli
31.
8.
6.
11.
12.
29.
14.
15.
27.
28.
22.
26.
24.
Jan.
Febr.
Oct.
Juni
Juni
.Febr.
Sept.
Mai
Febr.
Seite.
95
116
8 fg.
10 fg.
15
263
181 fg.
190 fg.
198 fg.
211 fg.
355 fg.
357
94
128
19 fg.
360 fg.
218 fg.
222 fg.
76 fg.
35
Paragraph.
1—6
1 — 15
1 —28
1—9
1 —5
1 —4
1—6
1—6
1—6