Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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Löbau-Ebersbacher Zweigbahn — Richtungslinie derselben 
Löbau-Zittauer Eisenbahn — deren Uebernahme für Rechnung des Staates 
— Vertrag deshalb vom 8. December 1870 . 
— — tie Leitung des Betriebs auf dieser Eisenbahn ist der Generaldirection 
der Staatseisenbahnen übertragen worden 
— — Auflösung der Löbau-Zittauer Eisenbahngesellschaft 
M. 
Maaß — Längen= und Flächenmaaß-Dismembrationen, s. Grundstückstbeilungen. 
Maaß= und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 
1868 (Seite 477 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1868) — deren 
Ausführung auf Grund von Art. 21 derselben — das Bestehen einer 
Königlichen Ober-Aichungs-Commission nebst einer Anzahl von n Aich 
ämtern vom 1. Januar 1872 an . 
— — Aichung der Schankgläser 
— — Anwendung der Vorschriften deiselben bei Erhebung und Controlirung 
der Branntweinsteuer und Gewährung der Steuervergütung für aus— 
zuführenden inländischen Branntwein, nebst Muster dazu. . 
— — desgieichen bei Erhebung der Biermalzsteuer und Gewährung der 
Steuervergütung für auszuführendes inländisches Bier 
— — Deutsche, — Beitimmungen wegen der Gewichte für Silbergeld 
im Anschlusse an § 28 der die Ausführung derselben betreffenden Verord— 
nung vem 11. August 187171 
— — Anwendung der Vorschriften derselben bei Erheben der lebergange 
abgabe von Branntwein und Bier 
Malzsteuer, s. Braumalzsteuer. 
Mandate, s. Postmandate. 
Marienberg — Bewilligung einer von dem allgemeinen landwirthschaftlichen 
Vorschußvereine daselbst erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
Mariä Verkündigung, Fest, — Verlegung desselben auf einen Sonntag 
Maturitätsprüfung — der Realschule zu Zwickau wird das Recht dazu 
von Ostern 1872 an verliehen 
Medicinalbehörden — Bestimmungen über die Betheiligung derselben bei der 
Handhabung der Baupolizei im Interesse der öffentlichen Gesundheits— 
pflege 
Militär, Leistungen für dasselbe, – Abänderung und Ebanduns der Aulerhöchsten 
Verordnung darüber vom 30. November 18607 
— — Beilage dazu sub O 
Militärleistungen in Friedens= und Kriegszeiten, Einquartierungsregulativ 
für die Stadt Zwickau. 
Militärpersonen des Königlich Sächsischen (XII.) Armeecorps — Anmnestie für 
selbige wegen strafbarer Handlungen, die sie vor ihrer durch den Krieg 
veranlaßten Einziehung zum Dienste verübt haben. 
Mylau — eine der dasigen allgemeinen Krankenunterstützungs= und Begräbniß= 
casse bewilligte Rechtsvergünstigung 
  
Tag. 
(10. Juni 
. 10. Juli 
31. 
8. 
6. 
11. 
12. 
29. 
14. 
15. 
27. 
28. 
22. 
26. 
24. 
Jan. 
Febr. 
Oct. 
Juni 
Juni 
.Febr. 
Sept. 
Mai 
Febr. 
  
Seite. 
95 
116 
8 fg. 
10 fg. 
15 
263 
181 fg. 
190 fg. 
198 fg. 
211 fg. 
355 fg. 
357 
94 
128 
19 fg. 
360 fg. 
218 fg. 
222 fg. 
76 fg. 
35 
  
Paragraph. 
1—6 
1 — 15 
1 —28 
1—9 
1 —5 
1 —4 
1—6 
1—6 
1—6
	        
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