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lediglich in gewinnsüchtigem Interesse getriebenen Kolportage verderblicher
oder zu teurer Bücher kann gründlich nicht durch die
Volksbibliothek allein, sondern nur durch eine gleichzeitig betriebene
Gegenkolportage entgegengetreten werden.
Mittel und Wege. Die Geistlichen oder die sämtlichen
Synodalen eines oder zweier benachbarter Synodalbczirke — selbstverständlich
kann die Sache auch von anderen für das Volkswohl
interessierten Männern in die Hand genommen werden, wo die
Einrichtung noch nicht besteht, z. B. von einem lokalen Ausschuß
für Wohlsahrtspflege a. d. L. — schliebßen sich zu einem „Kolportageverein“
ohne sestere Organisation und peinliche
Statuten zusammen, zeichnen je ein paar Mark à fonds perdu —
weil bei dem Betrieb der ersten Jahre leicht ein kleiner Fehlbetrag
eintreten kann —, und wählen aus ihrer Mitte einen umsichtigen
praktischen Mann als Geschäftsführer, der seinerseits einen geeigneten
Mann aus seinem Orte, einen nüchternen, zuverlässigen,
einigermaßen intelligenten Tagelöhner, kleinen Handwerker oder
hauern (keinensalls einen Berufskolporteur) zum Kolporteur
tellt
Um „Martini“, zwischen der Ernte und Weihnachten, wird
dieser Kolporteur, nachdem man in den Lokalblättern und bei anderen
sich bietenden Gelegenheiten die Sache erörtert, in die Ortschaften
seines Bezirks gesandt, wo er vorher wochenweise durch gedruckte
Zirkulare bei den Psarrämtern, (ersten) Lehrern, Gemeinde-
und Gutsvorständen, sowie sonstigen maßgeblichen und
voraussichtlich dasür interessierten Persönlichkeiten angemeldet ist.
Die isfste des Kolporteurs ist:
miche-nstcheln der m der Regel bis Ende Oktober des Vorjahr
4. sENWH r sechs or Pegmn des Kolportagebetriebes
durch Vermittlung r guis vein Bezirksausschuß unter Beifügung
einer doppelten Ausfertigung des Verzeichnisses der zu kolportierenden
Bücher, Schriften, Bilder usw. zu beantragen ist und bei genügender
Begründung steuerfrei ausgestellt wird. 2. Das oben genanntc,
vom Beczirksausschuß genehmigte Bächerwerzeichnis. 3. Eine
von dem Geschäftsführer des Kolportagevere ins ausgustellende Legitimationskorte,
die, aber in späteren Jahren, wenn der Kolporteur bekannter
ist. wegfallen kann. 4. Eine starke, lederne, mit Tragriemen versehenc
Ledertasche (nach Art der Festrtem ** aber etwas tiefer, durch
H. Feesche in Hannover für etwa 14 zu beziehen), mit Büchern
und Schriften zum Vertrieb — religiösen, wirtschaftlichen, erzählenden
Inhalts — gesüt. 5. Eine mit Wachstuch, an den Knickstellen mit
Leder überzogenc etwa 55:45 Zentimeter große Mapye mit Bildern, auf
deren Rückseite sich noch eine kleinere gee für Wondsprüche
anbringen läßt. 6. Ein leerer Geldbentel lein starker, lederner Tabaksbeutel
tut gute Dienste). 7. Ein Bleistist. 8. Ein Beste#luch, liniiertes
Oktarheft, enthaltend a) uf den ersten Seiten ein mit ka ufenden Nummern
und Preisangabe versehenes Verzeichnis der wirklich kolportierten
Bücher, Bilder ufw.; b) etwa 10 Danb alitente n- für Bestellunaen,
mit folgenden Rubriken: Name, Wohnort des Bestellers, Nummer
den bestellten Buchs (nach dem Verzeichnis a). Anzahl der bestellten