fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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Regierungs-Blatt 
für da 
Großherzogthun 
Sachsen Weimar .Eise nach. 
Weimar. 10. Juni 1889. 
Inhalt: Ministerial- Bekanntmachung, den Stoatsvertrag zwischen dem Großherzogihum Sachsen-Weimar, dem 
Königreich Sachsen und dem Fürstenthum Neuß ä. L. über die Wolfsgesährt. Weischlitzer Eisenbahn be- 
treffend, Seite 121. 
  
Nummer 19. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
(57) Nachstehend wird der zwischen den betheiligten Staatsregierungen ab- 
geschlossene, inzwischen allseitig ratifizirte Staatsvertrag vom 13. April d. J., 
betreffend die Wolfsgefährt-Weischlitzer Eisenbahn, zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, den 29. Mai 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
Staatsvertrag 
zwischen dem Großherzogthum Sachsen-Weimar, dem Königreich Sachsen 
und dem Fürstenthum Neuß ä. L. über die Wolfsgefährt-Weischlitzer 
Eisenbahn. 
Nachdem die von der Station Wolfsgefährt der Gera-Eichichter Eisen- 
bahn über Berga, Greiz, Elsterberg und Plauen nach der Station Weischlitz 
der Plauen-Oelsnitzer Staatseisenbahn erbaute Eisenbahn einschließlich der 
Verbindungsbahn bei Greiz in Gemäßheit der unter dem 1. April 1876 ver- 
1889 23
	        
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