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Mängel ergibt, und dieser nicht im Falle zu! unter d des gegenwärtigen
Paragraphen durch Vernichtung der veränderten Teile gehoben wird.
(2) Die Zurückweisung kann bei Beanstandungen auf Grund des § 14 Absatz 1
unter a unterbleiben, wenn nachträglich für die Ware entsprechende Begleitpapiere bei-
gebracht werden.
8 20.
In den Fällen der §§ 18, 19 kann an Stelle der unschädlichen Beseitigung des
Fleisches die Zurückweisung treten, wenn die das Fleisch beanstandende Beschaustelle im
Auslande liegt.
§ 21.
(1) Zubereitetes Fett ist zurückzuweisen
I. auf Grund der Vorprüfung:
a) wenn die Ware den Angaben in den Begleitpapieren nicht entspricht oder
die zugehörige Packung nicht den für den Inlandsverkehr bestehenden
Vorschriften entsprechend bezeichnet ist („Margarine“, „Kunstspeisefett“)
b) wenn das Fett ranzig, sauer, mit Fäulnis-Geruch oder -Geschmack behaftet
oder innerlich mit Schimmelpilzen oder Bakterienkolonien durchsetzt oder
sonst verdorben befunden wird;
Jc) wenn das Fett in einem Packstück äußerlich derart mit Schimmelpilzen oder
Bakterienkolonien besetzt ist, daß der Inhalt des ganzen Packstücks als
verdorben anzusehen ist;
II. auf Grund der Hauptprüfung:
a) in den unter I a bis c angegebenen Fällen;
b) wenn eine Probe einen der im § 5 Nr. 3 aufgeführten Stoffe enthält;
c) wenn eine Probe als verfälscht oder nachgemacht befunden wird;
d) wenn eine Probe Margarine den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Juni
1897 oder den auf Grund desselben erlassenen Bestimmungen (R.-G.-Bl.
1897 S. 475 und 591) nicht entspricht.
(2) Die Zurückweisung kann bei der Vorprüfung und Hauptprüfung in den Fällen
zu Absatz 1 unter la unterbleiben, wenn nachträglich das Packstück mit den vorge-
schriebenen Bezeichnungen versehen oder die Übereinstimmung mit den Begleitpapieren
herbeigeführt wird.
(3) Die Zurückweisung hat sich auf alle zu einer Sendung gehörigen Packstücke einer
Fabrikation zu erstrecken, wenn die Untersuchung sämtlicher davon entnommenen Stich-
proben zu einer gleichen Beanstandung geführt hat (§ 12 Absatz 4). Im übrigen hat
sich die Zurückweisung nur auf die einzelnen beanstandeten Packftücke zu erstrecken.