— 205 —
nachzuweisen hat, daß er sich auf dem betreffenden Unterrichtsgebiete ausreichend orien—
tiert hat (Lehrbefähigung zweiten Grades).
Für die einzelnen Fächer wird in 88 12 bis 25 Näheres bestimmt.
812.
Evangelische Religionslehre.
Zu fordern ist, wenn die evangelische Religionslehre gewählt wird
a) als Nebenfach: Vertrautheit mit der biblischen Geschichte des Alten und
namentlich des Neuen Testaments auf Grund eingehender Beschäftigung mit der
Heiligen Schrift; neben allgemeiner Bibelkunde auch Bekanntschaft mit den bib—
lischen Altertümern; Kenntnis der Geschichte der Kirche in den ersten Jahr—
hunderten, der Reformationsgeschichte, der hauptsächlichsten neueren Geistes—
richtungen und der christlichen Liebestätigkeit auf den Gebieten der äußeren und
inneren Mission; sicheres Verständnis der Einrichtungen der evangelischen Kirche
und ihrer Lehren nach den grundlegenden Bekenntnisschriften, namentlich auch
Vertrautheit mit den wichtigsten Unterscheidungslehren; Bekanntschaft mit der
Ordnung des Kirchenjahres und Gottesdienstes und ihren Grundideen sowie mit
dem evangelischen Kirchenliede; Kenntnis der Hauptsachen aus der evangelischen
Sittenlehre;
b) als Hauptfach, außer dem Vorstehenden: Vertrautheit mit der biblischen Ein—
leitung und der biblischen Theologie; Befähigung, das Neue Testament und bei
entsprechender Beihilfe leichtere Stellen des Alten Testaments in der Ursprache
zu lesen und zu erklären; wissenschaftliche Kenntnis der Geschichte der christlichen
Kirche, der evangelischen Glaubens- und Sittenlehre und ihrer geschichtlichen
Entwicklung; Bekanntschaft mit Bekenntnis und Verfassung anderer christlicher
Religionsgemeinschaften und Verständnis für die praktischen Aufgaben und Ziele
der evangelischen Kirche.
813.
Pädagogik.
Zu fordern ist, wenn die Pädagogik gewählt wird
a) als Nebenfach: Sichere Kenntnis von dem Entwicklungsgange des Schulwesens und
der pädagogischen Theorien, insbesondere seit der Renaissance; gründliche Bekannt-
schaft mit den Anschauungen wenigstens eines hervorragenden Vertreters der
Pädagogik dieser Zeit; Einsicht in die Theorie der Pädagogik, namentlich in die
Lehre von Ziel und Methode des Unterrichts und der Erziehung;