Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Nr. 69. Verordnung, 
die Ausführungsbestimmungen für das Königreich Sachsen zu den Grund— 
sätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen 
bei den Kommunalbehörden usw. mit Militäranwärtern und Inhabern 
des Anstellungsscheins vom 15. September 1907 betreffend; 
vom 7. August 1908. 
Im Anschluß an die Verordnung der Ministerien des Kriegs und des Innern vom 
15. September 1907, betreffend Bekanntmachung der Grundsätze für die Besetzung der 
mittleren, Kanzlei- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militär— 
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 (G.= u. V.-Bl. 
S. 217) sind zur Ausführung dieser Grundsätze für das Königreich Sachsen nachstehende 
Bestimmungen getroffen worden. 
Sie werden mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß alle die bisherigen Grundsätze 
vom 25. Juli 1899 betreffenden Verordnungen im Gesetz= und Verordnungsblatt hiermit 
außer Kraft treten. 
Dresden, den 7. August 1908. 
Die Ministerien des Kriegs und des Innern. 
Frhr. v. Hausen. Für den Minister: 
Merz. 
Roth.
	        
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