Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915. (81)

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über öffentliche Gesundheitspflege dem Unterrichte in der Gesundheitslehre zu 
(vergl. 8 39). 
(2) Der Unterricht hat sich unter Wahrung voller Sachlichkeit und unter Ausschluß 
aller parteipolitischen Betrachtungen auf das Wichtigste, für die Kenntnis und das 
Verständnis der staatlichen und gemeindlichen Einrichtungen und der Wirksamkeit des 
Staates sowie für die künftige persönliche Teilnahme des Staatsbürgers am öffent- 
lichen Leben Notwendige zu beschränken. Seine Hauptaufgabe ist nicht Aneignung 
einer Summe abfragbaren Wissens, sondern dahin zu wirken, daß der künftige Lehrer 
mit den rechtlichen und sozialen Grundlagen seines Berufes und bürgerlichen Lebens 
bekannt und befähigt wird, die Erscheinungen des öffentlichen Lebens vom vater- 
ländischen und staatserhaltenden Standpunkte aus zu beobachten und zu würdigen, 
und daß der sittliche Pflichtgedanke wie sein berufliches, so sein staatsbürgerliches 
Leben durchdringt. « 
(3) Es empfiehlt sich die Benutzung eines geeigneten (nicht zu umfangreichen), 
für höhere Lehranstalten des Königreichs Sachsen bearbeiteten Lehrbuches der 
Bürgerkunde. 
Naturgeschichte. 
Lehrziel. s§ 38. Bekanntschaft mit den hauptsächlichsten Vertretern der belebten und un- 
belebten Naturkörper, vor allem den vaterländischen Pflanzen und Tieren und den 
an ihnen zu beobachtenden Erscheinungen (besonders den Lebensvorgängen); Ver- 
ständnis der Zusammenhänge dieser Erscheinungen untereinander und mit der an- 
organischen Natur; Würdigung der Bedeutung der Naturwesen für den Menschen 
und den Haushalt der Natur; Bekanntschaft mit Bau, Leben und Pflege des mensch- 
lichen Körpers; Fähigkeit zu planmäßigem Beobachten, selbständigem Erkennen und 
richtigem Einordnen von Naturkörpern und -zerscheinungen, zu ästhetischer und ge- 
mütvoller Naturbetrachtung und Freude am Verkehre mit der Natur; Fähigkeit zur 
Erteilung eines entsprechenden naturgeschichtlichen Unterrichtes. 
Verteilung des § 39. Klasse VII. 2 Stunden. 
behrstoffes Botanik: Die wichtigsten Pflanzenfamilien mit einfacherem Blütenbau unter 
morphologischem und biologischem Gesichtspunkte und unter Hervorhebung der ein- 
heimischen Laubbäume, besonders Obstbäume und deren Pflege. Keimversuche. 
Pflege der Pflanzen (Schulgarten). ÜUbungen im Bestimmen. Anlage kleiner Herbarien 
unter Beachtung des Naturschutzes. 
Zoologie: Säugetiere und Vögel mit besonderer Berücksichtigung der ein- 
heimischen.
	        
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