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wichtigsten und üblichsten, sowie der Sonn- und Festtagsliturgie; Fähigkeit zur Er—
teilung ersprießlichen Gesangunterrichtes und zur Leitung von Gesängen.
8 65. Klasse VII. 2 Stunden. Verteilung des
Klassen- und Einzelgesang verbunden mit elementarer Musiklehre (vergl. § 74). hrstoffe.
Elementare Musiklehre: Tonlehre, Tonleiter, Intervalle, Dreiklänge, Taktlehre,
leichte rhythmische Ubungen in einfachen Taktarten.
Gehörbildung: Geeignete Ubungen am Klaviere (und mit Stimmgabel), Auf-
fassen der Töne nach Höhe und Dauer; Musikdiktat; Ausbildung des Tongedächtnisses
an kleinen Motiven. Treffsingen in Ziffern und Noten.
Laut= und Stimmbildung: Der menschliche Stimmapparat (Atmung, Arten der
Atmung, Atemregeln, Atemgymnastik); Entwickelung der Sprachlaute. Sprech-
technische Studien an geeigneten Worten, Choral= und Liedtexten. Bildung des Einzel-
tones bei richtiger Körperhaltung und Mundeinstellung; gehauchter und gestoßner
Stimmeinsatz. Stimmübungen im Sextenumfang in Dur.
Übungsstücke: 10 Choräle, 10 Volkslieder, Liturgie Form A.
NB. Zur Durchbildung der Einzelstimmen kann die Klasse in zwei Abteilungen
geteilt und für jede Abteilung eine Stunde wöchentlich angesetzt werden; zum Klassen-
gesange und für allgemeine Belehrungen sind aber alle Schüler in einer Stunde zu
vereinigen, so daß der Lehrer im ganzen drei Stunden Gesangunterricht erteilt, auf
den einzelnen Schüler jedoch nur zwei Singstunden wöchentlich entfallen.
Klasse VI. 2 Stunden.
Klassen= und Einzelgesang. Gehörbildung durch Ubungen in sämtlichen Ton-
arten mit deren Intervallen und Dreiklängen in Grundstellung und Umkehrungen;
Musikdiktat; Ausbildung des Tongedächtnisses an Motiven und einfachen Sätzen;
Treffsingen nach Ziffern und Noten;rhythmische Übungen in einfachen und zusammen-
gesetzten Taktarten.
Laut= und Stimmbildung: Atemgymnastik; Entwickelung der Sprachlaute (kon-
sonantische Häufungen); Anwendung der Lautstudien in Worten, Sprichwörtern, Sen-
tenzen, Choral= und Liedtexten. — Stimmübungen: Stoff aus der Musiklehre (Ton-
leiterausschnitte, Intervalle, Akkorde).
UÜbungsstücke: 10 Choräle, 10 Volkslieder, Liturgie Form A und B.
NB. Für die Bildung von Abteilungen usw. gilt die Bestimmung bei Klasse VII.
Klasse V. 2 Stunden.
Klassen- und Einzelgesang. Gehörbildung am Vierklange und an seinen Um-
kehrungen; Musikdiktat; Ausbildung des Tongedächtnisses an einfachen Perioden;