Das Beuil Keich und seiut eiugelurn Elier. (April 16.) 103
bewilligte 2½ Millionen Mark für die Jahrhundertfeier der Befreiungskriege
in Breslau.
16. April. (Reichstag.) Beratung über den Etat des
Reichseisenbahnamis. Die Befugnisse des Reichs in der Eisenbahnpolitik.
Präsident des Reichseisenbahnamts Wackerzapp: Es ist zuzugeben,
daß das Amt nicht die Bedeutung erlangt hat, die man von ihm uriprünglich
erwartet hat. Daran ist der geringe Personalbestand des Amees schuld.
Trotdem ist die Tangen des Amtes bod erheblich umfangreicher, als nach
außen hin in Erscheinung tritt. So ist es auch mit seiner Täriglein in dem
sogenannten internationalen Verkehr, den urnuea Berriebseinrichtungen,
die das Reichseisenbahnamt geschaffen hat, sie treten nach ausien wenig in
Erscheinung. Seine Anregungen und Aufgaben werden ichließlich nur bekannt
durch die ausführenden Erlaise der einzelstaatlichen Verwaltungen.
Dazu gchören u. a. die gemeinsamen Verwallungs- und Betriebordnungen,
die Bestimmungen über Ruhezeiten. Sie beruhen auch auf Vorarbeiten,
die das Reichseisenbahnamt ausgeführt hat. Donk ihnen ist das wichtigste
ziel, eine Erwite inteinicen in den meisten deutschen Staaten verzieln
worden. Es ist aber auch nicht zu vergessen, daß wir neben den Sigatsbahnen
noch mehr als 100 Privalbohnen mit über 1000 Kilometern Strecken.
änge in Deutschland haben, von den Aleinbahnen gonz abgesehen. Die
Entwicklung des Else#bahmoten machte eine Forkbildung d#% Eisenbahn--dienstes
und unansgesetzte Aenderungen der üifenpanovdnungn. r.
Eine volle Betriebsgemeinschait wäre gewiß wünschenswert. Es sichen ihr
heute aber außer andern nicht blost verfaisungsrechtliche Bedenken, lun
kuse die Emwicklung emgegen. Der vreußicch- hrificche ginenbne
sich für Heisen durchaus nicht nachteilig erwirien. Der Vorwurf der
Feroinn. der gegen Preußen Frboben wurde, ist geradezu haltlos. Dinichtlich
der Gepäckabfertigung ist in Bern ein vorlänügee Uebereinkommen
geschaffen worden. Die botreifenden Forsenisten werden auf einzelnen
Stationen bereits gehandhabt. Wenn lie sich währen, würden sie all
emein in Rraft geietzi werden. Die Frage einer —— der Lieferungsrist
ist geprü###t und verneint worden. Eine Ermäßigung der Nebengebühren
wird erwogen. Ein Entwurf über die Haftung der Eisenbahnen liegt den
Bundesregierungen vor. Die Ruherzeit und Dienstzeit der Beamten und
Arbeiter bedar: keiner reichsgeseblichen Negelung. Ein reichsgcseutiches
Vorgeben in dieser Beliehung liegt weder im Interesse der Betriebslücherheit
der Beam Ic habe schon im vorigen Jahre nochgewiesen, daß
unrichtig 4 oß die Leute übrrankirengt find und daß die Betriebssicherheit
dadurch geiöhrdet ist. Es liegt keine Belastung vor. Nun weist
man auf Petitionen und Aeusierungen der Beamten hin. Solche Erklärungen
der Beamten sind mit Vorsicht auigunehmen, weil sie einieitig sind.
LVon einer Ueberbürdung ist keine Rede. Die gesundheitlichen Verhältnüse
des Perionals sind durchaus normal, durch eine Verlürzung der Dienstdauer
würde keine Beilerung er zielt werden. Eine geiebliche Regelung wäre durchaus
nicht zweckmäßig. Härten bei den Vorichrisien werden hebrüft. und
beieitigt. Es sind im Frühiahr ie #l Erleichterungen zugunsten des Personals
getrofien worden. Wenn die Arbeitszeit der Vramten nur um eine Siunde
töäglich verturnt würde, jo würde das jährlich 15 Millionen Kosten vernriachen.
len Betrebungen auf Forderung des Einhritsgedankens bringen
wir des Interei# entgegen. Aber es darf nicht ausier acht gelasse
werden, daß es eine weilgrheude Einhrichichtei im deutichen Cisenwacheurzen