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Die Entstehung des hohenzollernschen Gesamt-
staates.
Der Großstaat Preußen ist als eine Gründung des
seit 1415 in Kurbrandenburg regierenden Hohenzollern-
geschlechts entstanden. Die Entwicklung vollzog sich
in zwei Etappen. Zunächst kam es zur Ausbildung
eines hohenzollernschen Gesamtstaates, welchen dann
nach der Katastrophe von 1806/07 der Einheitsstaat
Preußen ablöste. Die vorbereitenden Gründungshand-
lungen für den hohenzollernschen Gesamtstaat gingen
schon von dem Großen Kurfürsten aus; doch erst am
Ausgang des 18. Jahrhunderts war das Werk vom
Rechtsstandpunkt aus vollendet, „für alle, die es an-
ging“, wirklich unbezweifelte Rechtsordnung geworden.
Die entscheidende Wendung, welche die Tätigkeit des
Großen Kurfürsten dem Schicksale des Hohenzollern-
hauses und damit auch der Hohenzollernlande gab,
kennzeichnete bereits König Friedrich Wilhelm I. in
der von ihm für seinen Sukzessor niedergeschriebenen
Instruktion von 1722:
„Kurf. Friedrich Wilhelm haht das rechte flor und
aufnahme in unser haus gebracht; mein Vatter hat die
Koenigl. würde gebracht; mich habe das Landt und
Armee in stande gebracht; an euch, mein lieber Succeßor
ist, was eure vorfahren angefangen, zu sutteniren und
eure Pretensionen und lender darbeyschaffen, die unßerm
hauße von Gott und rechts wegen zugehören.“
Die Rechtslage eines Gebildes aber, wie es der
hohenzollernsche Gesamtstaat in seiner Vollendung
Hubrich, Preußen. 1