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Dropaganda für Süo Daulo-Kaffee.
Zwischen der Regierung des Staates Sio
Paulo, dem Japaner Rio Midzuno in Tokio und
dem Brasilianer Dr. Raphael Monteiro in Rio
de Janeiro ist am 27. Juni 1908 auf die Dauer
von drei Jahren ein Vertrag über die Einleitung
einer Kaffee-Propaganda in Japan geschlossen
worden.
Der Vertrag bestimmt in der Hauptsache
folgendes:
Die Regierung des Staates Säo Paulo ge-
währt als Beihilfe für den Propagandadienst:
1. 7125 Sack Kaffee à 60 kg, nicht unter Typ 6.
2. 60 Contos de Reis, zahlbar in drei gleichen
jährlichen Teilzahlungen.
Die Lieferung des Kaffees, die auf drei Jahre
verteilt wird, soll in Santos erfolgen, doch hat
die Regierung auch das Recht, in Antwerpen oder
einem anderen Hafen Europas zu liefern.
Der von der Regierung zur Verfügung ge-
stellte Kaffee soll teils im Kleinhandel verkautt,
teils unentgeltlich abgegeben werden.
Die Herren Rio Midzuno und Dr. Raphael
Monteiro verpflichten sich, in größeren Städten
Japans im ganzen fünfzehn Häuser für den
Propagandadienst und den Kleinverkauf einzurichten.
Als Garantie für die Ausführung der kon-
traktlichen Bestimmungen werden sie im Staats-
schatz von Säo Paulo Rs. 30:0008000 hinter-
legen. (Aus einem Berichte des Haiferl. Konsulats
in Süo Paulo.)
Ausfuhr von ECdelhölgern aus Costa Rica.
Die Ausfuhr von Edelhölzern aus Costa Rica,
die ausschließlich über den pazifischen Hafen
Puntarenas mit deutschen und norwegischen Segel-
schiffen und Dampfern der deutschen Kosmoslinie
erfolgt, ist in den letzten Jahren wesentlich zurück-
gegangen und droht allmählich ganz einzugehen.
Der Grund hierfür liegt darin, daß die in der
Nähe der Küste liegenden wertvollen Bestände
fast gänzlich abgeholzt sind, ohne wieder aufge-
forstet zu sein, so daß die Hölzer immer weiter
aus dem Innern des Landes nach der Küste
befördert werden müssen, wodurch sie bei den
mangelhaften Beförderungsmitteln sehr verteuert
werden. Zudem ist in neuerer Zeit eine afri-
kanische Holzart, die billiger ist und sich zur
Anfertigung von Zigarrenkisten nicht weniger
eignen soll als das hiesige Zedernholz, mit dem
letzteren in Wettbewerb getreten.
In Costa Rica waren bisher Hölzer bei der
Ausfuhr über Puntarenas oder irgend einen
anderen pazisischen Hafen mit einem Ausfuhrzoll
von 1,50 Colones für die Registerton des ladenden
Schiffes belegt. Um die Holzausfuhr tunlichst zu
beleben, ist dieser Ausfuhrzoll nunmehr durch ein
Gesetz vom 7. Juli d. Is. (veröffentlicht in der
amtlichen Gaceta vom 8. Juli d. Is.) vom Tage
der Veröffentlichung des Gesetzes bis zum 31. De-
zember 1909 aufgehoben worden.
(Nach einem Bericht des Kais. Konsulats in San Joscé.)
Dle Juteverschiffungen Britisch Indiens während der
Saison 1908.
Die während der Jute-Saison 1908, welche
mit dem 30. Juni d. Is. ihren Abschluß gefunden
hat, in Calcutta und Chittagong, den beiden be-
Tdeutendsten Ausfuhrhäfen Indiens für Jute, ab-
geladenen Quantitäten von werden
folgendermaßen angegeben:
Ballen zu 400 lbs
inurr nach Calcutta un-
Rohjute
efähr 8233 488
isfs nach Chittagong un-
— . 457897
Ungefährer Verbrauch der
Landbevölkerung . 500000 9191385
Davon wurden verladen nach:
Jute:
Großbritannien 1582970
Europäischem
Kontinent 1997899
Jutewurzeln:
Europa . 74359 3655228
Jute:
Amerika 301124
Jutewurzeln:
Amerika . 307005 608129
Jute:
and. Ländern 11660
Jutewurzeln:
and. Ländern. 1934 13594
l Gesamtausfuhr 4276951
Ferner wurden von indischen
Jutefabriken ausgenommen 4214434
sowie von der Landbevölke-
rung verbraucht ungefähr 500000 8991385
so daß an die 200000
Ballen unverbrauchter Jute auf die neue Saison
übbertragen werden können.
Die Marktlage für Jute ist augenblicklich
(20. Juli) trotz des um etwa 24 v. H. verminderten
diesjährigen Anbaus der Pflanze eine sehr ruhige.
Nach dem am 16. Juli veröffentlichten (vor-
läufigen) Bericht der Regierung über die dies-