Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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5 63. Die Bestimmungen über die Bilanz und Gewinn= und Verlustrechnung sowie über 
den Geschäftsbericht finden zum erstenmal für das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Statuten 
laufende Geschäftsjahr Anwendung. Bezüglich des letzten diesem Zeitpunkte vorausgehenden 
Geschäftsjahrs bleiben die bisherigen Bestimmungen in Kraft. 
* 64. Mit dem Augenblick, mit welchem die neuen Statuten in Kraft treten, gelten die 
gegenwärtigen Mitglieder des Verwaltungsrats als Mitglieder des Aufsichtsrats im Sinne der neuen 
Statuten. Ihre Amtsdauer erlischt mit dem Schluß der auf das Inkrafttreten der neuen Statuten 
solgenden ordentlichen Hauptversammlung. 
§* 65. Mit dem Inkrafttreten dieser Statuten gelten die bisher ausgegebenen Anteilscheine 
als auf den Inhaber lautend und werden auf Antrag mit einem entsprechenden Vermerk versehen. 
Die Gesellschaft kann eine Frist für die Einreichung der Anteilscheine mit der Androhung erlassen, 
daß die Mitgliederrechte ruhen, bis der Inhabervermerk auf die Anteilscheine gesetzt ist. 
  
  
  
Dersonalien. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts, Wirklicher Geheimer Rat Dernburg hat nach 
Rückkehr von seiner Informationsreise nach Deutsch-Südwestafrika und den englischen 
Kolonien Südafrikas die Leitung des Reichs= FKolonialamts wieder übernommen. 
Dem Medizinalreferenten im Neichs-Kolontalamt, General-Oberarzt Dr. Steudel ist seitens 
des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts= und Medizinalangelegenheiten in Anerkennung seiner 
wissenschaftlichen Leistungen das Prädikat „Professor"“ verliehen worden. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben geruht, dem Ansiedler im deutsch- 
ostafrikanischen Schutzgebiet Ernst Knallmeyer zu Neu-Langenburg das Militär-Ehrenzeichen 
2. Klasse zu verleihen. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 10. September 1908. 
Es werden befördert: 
Götze, Hauptmann, Mitglied des Bekleidungsamts des XVII. Armeekorps, kommandiert zur Dienst- 
leistung, zum überzähligen Major und 
Dr. Steudel, Oberstabsarzt, zum Generaloberarzt. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 6. September 1908. 
Paschen, Oberleutnant im 1. Nassauischen Infanterie-Regiment Nr. 87, am 30. September aus 
dem Heere ausgeschieden und mit dem 1. Oktober d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
A. K. O. vom 10. September 1908. 
Seitz und v. Marées, Leutnants, zu Oberleutnants befördert. 
Kramer, Oberleutnant, kommandiert zur Dienstleistung beim Kommando der Schutztruppen im 
Reichs- Kolonialamt, 
Dr. Lott, Stabsarzt, — Gesuche um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre genehmigt. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 10. September 1908. 
Am 30. September aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Oktober d. Is. 
im Heere angestellt: 
Rudolph, Hauptmann, als Kompagniechef im 2. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiment Nr. 137,
	        
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