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Ligensgebühren der Handlungsreisenden, Kgenten
und Wareneinführer In der Hapholonie.
Der Gesetzentwurf, betreffend Erhöhung der
Gebühren der Wareneinführer, Agenten, Hand-
lungsreisenden usw.,') ist unterm 11. September
d. Is. zum Gesetz erhoben und, soweit er die
Abgaben der Einführer und General Dealers be-
trifft, unverändert angenommen worden. Der
vAgent for foreign firm“ (hierzu gehören auch
die Geschäftsreisenden, die für ausländische —
insbesondere englische — Firmen reisen) hat
künftighin 50 Pfd. Sterl. jährlich zu entrichten
und 5 Pfd. Sterl. für jede weitere von ihm ver-
tretene Firma, jedoch keinen höheren Zuschlag als
50 Pfd. Sterl. jährlich, auch wenn er mehr als
zehn Firmen vertritt. Die Beträge ermäßigen
sich um die Hälfte, falls der Agent im Lande
Sollte der Agent im Lande reisen, um auch
entgegenzunehmen,
so hat er außerdem für jeden der etwa 90 Be-
zirke (Divisions) eine Lizenzgebühr von 5 Pf.
Sterl. zu entrichten. Ausgenommen sind nur
Reisende in landwirtschaftlichen Maschinen.
Das Gesetz dehnt ferner die Stempelpflicht
erheblich aus. So werden von Patentmedizinen,
die im Kleinverkauf abgegeben werden, nach dem
Kleinverkaufswerte des Inhalts eines jeden Ge-
fäßes Stempelgebühren erhoben, die für einen
Wert von 1 Schill. 6 Pce. 2 Pce. betragen und
bei höheren Werten bis zu einem solchen über
50 Schill. in einer bestimmten Abstufung bis zu
1 Pfd. Sterl. steigen. Ferner sind alle Abkommen
über einen Gegenstand im Werte von mehr als
5 Pfd. Sterl. (von gewissen Ausnahmen abgesehen)
sowie Erlaubnisscheine zum Verkaufe von Munition
von N
ansässig (domiciled) ist. ·
— zu stempeln.
*) Vgl. „D. Kol. Bl.= 1908, Nr. 20, S. 1033 f.
Verkehr durch den Suezkanal im Jahre 1907.
Im Jahre 1907 durchfuhren den Suezkanal 4267 Schiffe mit einem Raumgehalte von
netto 14 728 434 Reg.-Tons; darunter waren 580 deutsche Schiffe von 2 253 651 Reg.-Tons.
Der Anteil der wichtigeren Schiffahrt treibenden Völker an dem Gesamtverkehr durch den
Suezkanal stellte sich in den letzten beiden Jahren, wie folgt:
1906 1907
Land Schiffe v. H. Reg.-Tons v. H. Schiffe v. H. Reg.-Tons v. H.
Großbritannien 2333 58,7 8 299 941 61,7 2651 62,1 9 495 868 64,5
Deutschland 588 14,8 2 155 552 156,0 580 13,6 2253 651 15,3
Frankreich 260 6,5 856 311 6,4 239 5, 6 806 786 5,5
Niederlande 202 5,1 561 322 4.2 223 5,2 632 089 4,3
Osterreich- Ungarn . 145 3.7 483 073 3,6 129 3,0 439 997 3,0
Japan 37 0,9 147 279 1,1 67 1,6 259 059 1,7
Rußland .113 2,8 330 375 2,5 81 1,9 239 350 1,6
Italien 82 2,1 181 235 1,3 86 2,0 202 112 1,4
Dänemarrrrk 39 1,0 108 063 0,8 38 ·0,9 105 130 0,7
Spanin 28 0,7 81 063 0,6 26 0,6 75 158 0,5
Türkiie 51 1,3 63 810 0,5 51 1,2 73247 0,5
Norwegen 57 1,4 80 006 1,1 47 1,1 54 299 0,4
Griechenland 6 0,2 5240 0,5 21 0,5 45 494 0,3
Schweden 8 0,2 22 318 .0,3 10 0,3 23 547 0,2
Ameriiea 22 0,6 67 876 0,2 9 0,2 12 537 0,1
Zus., einschl. anderer 3975 100 13 445 504 100 4267 100 14 728 434 100
Der Gesamtverkehr im Kanal hat sich gegen das Vorjahr um 292 Schiffe und 1 282 930
Reg.-Tons gehoben. Von den 4267 Schiffen waren 3036 Frachtdampfer, 920 Postdampfer,
59 Kriegs= und Transportschiffe, 34 Regierungsdampfer und 218 Frachtdampfer in Ballast. Die
seit dem 1. Januar 1906 von 8,50 auf 7,75 Franken ermäßigten Kanalgebühren haben einen
Rückgang der Einnahmen nicht nach sich gezogen, es hat sich vielmehr eine Steigerung derselben
von 108 161 896 Franken im Jahre 1900 auf 116 000 096 Franken im verflossenen Jahre ergeben.
Die Zunahme um rund 8 Millionen Franken an Kanalgebühren ist nicht etwa auf ungewöhnliche
oder zufällige Ursachen zurückzuführen, sie ist vielmehr durch die allgemeine lebhafte Verkehrsbewegung
des Jahres 1907 hervorgerufen worden.