Full text : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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erhalten  wurde  °.

Anders  das  neue  österreichische  Wahlgesetz.  Hier
ist  von  vorneherein  eine  Ungleichheit  der  Wahlbezırke
  fixiert  worden.  In  der  Zusammensetzung  der  Wahlbezirke
  liegt  überhaupt  der  politische  Schwerpunkt  der  Wahlreformaktion,
  wie  denn  die  „Wahlgeometrie*  in  der  Geschichte  des
parlamentarischen  Wahlrechtes  in  Oesterreich  stets  eine  grosse,
oft  verhängnisvolle  Rolle  gespielt  hat.  Der  Weahlreform  liegt
eine  Auseinandersetzung  zwischen  den  Vertretern  der  Volksstämme
  Oesterreichs  zugrunde,  und  wie  die  Sonderbestrebungen
der  einzelnen  Nationalitäten  den  Ausgangspunkt  des  politischen
Lebens  in  den  letzten  Jahren  gebildet  haben,  wurde  die  Differenzierung
  nach  Volksstämmen  zum  leitenden  Gedanken
  auch  bei  der  Durchführung  der  Wahlreform  gemacht.
Wenn  auch  formell,  dem  bisherigen  Zustande  entsprechend,  die
einzelnen  „Königreiche  und  Länder“  als  Grundlage  für  die  Bestimmung
  der  Zahl  der  Abgeordneten  genommen  wurden,  so
wurde  dennoch  jedem  der  Volksstämme,  deren  Ansiedelungsgrenzen
  bekanntlich  mit  den  Kronlandsgrenzen  nicht  übereinstimmen,
  eine  bestimmte  Anzahl  von  Abgeordneten  zugewiesen.
Für  diese  Anzahl  wurden  vor  allem  der  bisherige  Besitzstand
  und  die  etwas  unbestimmten  Momente  der  kulturellen
  Entwicklung,  der  historischen  Stellung  und  der
Steuerleistung  als  massgebend  angenommen  *.  Die  Wahl-®

  Zuletzt  durch  Ges.  vom  6.  April  1898;  vgl.  Esmeın,  El&ments  du
droit  constitutionnel,  1899,  S.  631.

*  Vgl.  aus  der  Rede  des  Min.Präs.  Fh.  von  GAUTSCH  in  der  Sitzung
des  Abgeordnetenhauses  vom  28.  Nov.  1905:  ..  .  „Bei  uns  kommen  nicht
wie  in  anderen  Staaten  die  individuellen  Rechte  der  Wähler  allein  in  Betracht,
  sondern  in  gleicher  Weise  auch  die  geschichtliche  Stellung  der
Länder,  die  parlamentarische  Vertretung  der  Nationalitäten,  die
Srossen  Verschiedenheiten  ihrer  wirtschaftlichen  Entwicklung,  ihre
Steuerkraft  und  damit  ihre  Leistungsfähigkeit  und  Bedeutung  im  Staate
und  für  den  Staat.  Ein  Wahlrecht,  das  daran  achtlos  vorüberginge,  könnte
vielleicht  die  mechanische  Gleichheit  für  sich  haben,  in  Wirklichkeit  aber