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Die Nutzhölzer auf den Dhilippinen.
The Philippine Journal of Science vol. II
fasc. 5 (Sect. Botany) enthält einen wertvollen
Artikel: Philippine Wocds by Fred. W. Fox-
worthy. U. a. werden darin von 55 Holzarten
Photographien von Querschnitten, Angaben über
spezisisches Gewicht, Farbe, Bearbeitungsfähigkeit,
einheimische Namen, wissenschaftliche Namen, geo-
graphische Verbreitung usw. gegeben. Das Heft
liegt während der nächsten Wochen im Königl.
Botanischen Museum Dahlem zur Einsicht aus.
Kusbeutung von Dbosphatlagern in Algier.
Im Anschluß an den früheren Artikel mit
gleicher Überschrift (Kol. Bl. 1908, S. 145) kann
mitgeteilt werden, daß der Beschluß (Arrêté) des
Generalgouverneurs am 16. Dezember 1907 er-
gangen ist. Durch ihn wird lediglich die Ge-
nehmigung für die in Gemäßheit des Senats-
konsults von 1863 vorgenommene Abgrenzung und
Aufteilung des Gebietes des Brarcha-Allaouna-
Stammes unter Mitteilung. des Ergebnisses
des Verfahrens erteilt. Damit ist das Hindernis
beseitigt, das bisher der Annahme und Genehmi-
gung von Gesuchen um Aufsuchung und Aus-
beutung der in diesen Territorien belegenen
Phosphatlager entgegenstand. Bezüglich ihrer
Abfassung gilt, wie ergänzend bemerkt werden
mag, außer dem Dekret vom 25. März 1898
"relatif à la recherche et à Dexploitation des
gisements de phosphates de chaux en Algérie:
die dazu ergangene Ausführungsverordnung vom
16. Mai desselben Jahres (Reglement sur les
autorisations de recherches de phosphates de
chaux).
Der Arreté ist gleichzeitig in den amtlichen
Organen Le Mobacher vom 21. Dezember 1907
und dem Bulletin OÖfficiel du Gouvernement
Général de V’Algérie: Nr. 1859 vom gleichen
Datum veröffentlicht. Daß er auch durch An-
schlag bekannt gemacht worden sei, erhellt nicht.
Ein Exemplar der letzteren Veröffentlichung liegt
während der nächsten Wochen im Reichsamt des
Innern für Interessenten zur Einsichtnahme aus.
Ihm geht ein Bericht vorher, der neben geschäft-
lichen Notizen über den Stamm der Brarcha-
Allaouna, über die geographische Lage, den
Flächeninhalt, die Bodenbeschaffenheit, das Klima
und die Bevölkerung ihres Gebietes Auskunft
gibt und den Gang des Abgrenzungs= und Auf-
teilungsverfahrens darstellt. Es handelt sich um
eine Fläche von 968 829 ha 96 a, die zwölf
Donaren zugeteilt ist. Als solche, in denen das
Borkommen von Phosphaten bisher festgestellt ist,
werden die Douara von Tasbent, Troubia und
Gourigneur bezeichnet.
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Algier.)
Der Handel des Kongostaates 1906.“)
Der Generalhandel des Kongostaates er-
reichte im Jahre 1906 dem Werte nach die Höhe
von 106 483 059,33 Fr. Es entfielen auf die
Ausfuhr 76 781 358,86 Fr., auf die Einfuhr
29 701 700,47 Fr. Die Zunahme gegen das
Vorjahr betrug 12 055 440,58 Fr. oder 12,77
v. H.
Der Spezialhandel belief sich im ganzen
auf 79755 419,78 Fr., von denen 58277830,70
Fr. auf die Ausfuhr und 21477589,08 Fr. auf
die Einfuhr entfielen. Gegen das Vorjahr be-
deutet dies bei der Ausfuhr eine Zunahme um
rund 10 v. H. und bei der Einfuhr um rund
7 v
. H.
Bei der Ausfuhr (Spezialhandel) zeigen
Kopal, Palmöl, Kakao und Reis eine Zunahme.
Der Export betrug bei diesen vier Artikeln
868 735 kg, 1 994 628 kg, 402 429 kg und
91 019 kg; die Zunahme beträgt bei ihnen:
23271 kg, 72 304 kg, 207791 kg und
57 890 kg.
Eine Abnahme zeigt die Ausfuhr von Erd-
nüssen (im ganzen 17 347 kg), Kaffee (im ganzen
74 916 kg), Kautschuk (im ganzen 4 848 931 kg),
Elfenbein (im ganzen 178 201 kg) und Palm-
nüssen (im ganzen 4 895 570 kg). Sie betrug
bei diesen fünf Artikeln 32 337 kg, 32 990 kg,
12 836 kg, 32 119 kg und 151 392 kg.
Die vermehrte Ausfuhr einzelner Produlte
würde die Steigerung der Gesamtausfuhrziffer
nicht erklären; diese ist vielmehr eine Folge des
höheren Marktwertes, besonders des Kautschuks,
Elfenbeins und Kopals.
Die Steigerung der Einfuhrziffer resultierte
vornehmlich aus der vermehrten Einfuhr von
Baumaterialien, Eisenbahnschienen, Briketts, Klei-
dungsstücken und Wein. Auch die Spirituosen-
einfuhr (4127 195,57 Fr.) ist gewachsen — eine
Folge der bevorstehenden Erhöhung des Einfuhr-
zolles.
Der Anteil Belgiens betrug (Spezialhandel)
bei der Einfuhr 15 285 291,56 Fr., bei der
Ausfuhr 54 304 695,71 Fr.
Bei der Ausfuhr (Generalhandel) betrug der
Anteil Kameruns 876 050 Fr.; für Deutsch-
land waren bestimmt Waren im Werte von
150 609,60 Fr. (Spezialhandel) bzw. 152 594,10
Fr. (Geeneralhandeh.
Nach dem Bulletin Officiel de I’Etat Indépendant
du Congo Nr. 9.