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spricht von „Halbzeit“ und geht von dem Grund-
satze aus, daß die bei den Feldarbeiten be-
schäftigten Eingeborenen nicht ohne Störung auf
einen zu großen Teil des Tages der Hilfe ihrer
Kinder beraubt werden können. Die Schule
hält die Schüler nur drei Stunden täglich, von
7 bis 10 Uhr fest. Die übrige Zeit sind sie frei,
ihre Familie kann über sie nach Gutdünken ver-
fügen. Übrigens soll die Ausbildung des Kindes
in fünf oder sechs Jahren vollendet sein. Und
das ist ganz in Ordnung, da die Verwaltung
dafür sorgt, daß sich der Schulplan auf die un-
entbehrlichen Kenntnisse beschränkt.
Diese letzte, der ersten entgegengesetzte Lehrart
hat naturgemäß entgegengesetzte Ergebnisse gehabt.
Man hat den Völkerschaften der Mittelprovinzen
Indiens ihre ganze Unabhängigkeit und ihre
ganze Eigentümlichkeit bewahrt;; sie sind geblieben,
was sie vorher waren: Stämme von Ackerbauern.
Aber man hat sie mit dem besten Verfahren der
Bodenverwertung vertraut gemacht.
Was also der Eingeborene braucht ist eine
praktische Unterweisung; diesem Bedürfnis scheint
die Elementarschule zu entsprechen. Die
Elementarschule lehrt ihn ganz einfach in seiner
eigenen Sprache schreiben und rechnen. Keine
Schulbuchweisheit, keine philosophischen Abhand-
lungen; praktische Kenntnisse, die den Verstand
schulen, ohne das Gedächtnis zu belasten. Auf
diesen festen Grundlagen kann die berufsmäßige
Unterweisung sicher glückliche Ergebnisse liefern.
Der Eingeborene lernt ein Handwerk, das ihm
erlaubt, besser zu leben.
Der gehobene Volksschulunterricht muß
mit Umsicht erteilt werden, wenn die von uns
hervorgehobenen Klippen vermieden werden sollen;
sein Lehrplan wird weiter und entwickelter sein.
Der französische Sprachunterricht muß hier eine
bevorzugte Stelle einnehmen, und er muß ver-
vollständigt werden durch einige Kenntnisse in
der Geschichte und Erdkunde Frankreichs und in
der Geschichte der Heimat des Eingeborenen.
Der mittlere Unterricht endlich, der den
Auserlesenen vorbehalten bleiben muß, soll die
Eingeborenen so erziehen, daß sie nach einigen
Lehrjahren unsere Mitarbeiter, unsere Teilhaber
werden können. Wir werden in der Folge den
materiellen und sittlichen Vorteil wahrnehmen,
den wir haben, wenn wir die Fähigkeiten der
Eingeborenen nutzbar machen und sie an der Ver-
waltung unserer Besitzungen mitarbeiten lassen.
Auf dem Kongreß in Marseille hat unser
Kollege, Herr Chailley, in einem bemerkens-
werten Vortrage das Verhältnis der Beteiligung
der Eingeborenen an diesen verschiedenen Unter-
richtsarten so ausgedrückt:
— □
———
irm
der Schũlerschast. Berufsunterricht,
: Gehobene Volksschule,
: Mittlerer Unterricht,
: Teilhaber an unserem
Werke in Wissen-
schaft und Staats-
verwaltung.
Wir werden bei jeder unserer Besitzungen
prüfen, was seit 1898 im Unterrichtswesen getan
worden ist und was heute noch zu tun ist.
Die folgende Übersicht gibt die Kosten für den
öffentlichen Unterricht in unseren Besitzungen an.
Übersicht der für den Unterricht in den
französischen Kolonien ausgeworfenen
Beträge.
Vetrat der
Maggor. . 1 2
Kolonien für den
öffentlichen 7#
Unterricht gabe
Franken
Saint-Pierre und Miquelon 27 328,1906
Martinique 752 674—
Guadeloupe 719 902 —
Guyana 199 266,1905
Kongo 23 000 —
Reunion 669 575/1906
Mayotte .... 6 400/1905
Somaliküst — 1905
Indien ..... 280 000/1906
Cambodscha 198 541 —
Cochinchina 1 138 826—
. Laos 34 594
Indo-China Anam 80 177. —
Tonkiün 8513 124 —
Neu- Caledonien . 195 iss 180s
Französische Niederlassungen in
Ozeanien 42 n —
Madagaskar 645 350 —
Wesufeit . 142 500 1906
Senega 458 651 —
—s und iger 264 492 —
Guinea 184 000 —
Elfenbeinrüste . 40 700 —
Dahome 89 627 —
Französisch-Westafrika.
Generalgonverneur Roume äöbhßerte sich
folgendermaßen: „Der öffentliche Unterricht trägt
auch zur Vermehrung des wirtschaftlichen Wertes
der Kolonie bei, seine Gesamtausstattung mit
Geldmitteln, die sich 1905 auf 1 183 000 Franken
beläuft, wird nach den Voranschlägen des Haus-