Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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spricht von „Halbzeit“ und geht von dem Grund- 
satze aus, daß die bei den Feldarbeiten be- 
schäftigten Eingeborenen nicht ohne Störung auf 
einen zu großen Teil des Tages der Hilfe ihrer 
Kinder beraubt werden können. Die Schule 
hält die Schüler nur drei Stunden täglich, von 
7 bis 10 Uhr fest. Die übrige Zeit sind sie frei, 
ihre Familie kann über sie nach Gutdünken ver- 
fügen. Übrigens soll die Ausbildung des Kindes 
in fünf oder sechs Jahren vollendet sein. Und 
das ist ganz in Ordnung, da die Verwaltung 
dafür sorgt, daß sich der Schulplan auf die un- 
entbehrlichen Kenntnisse beschränkt. 
Diese letzte, der ersten entgegengesetzte Lehrart 
hat naturgemäß entgegengesetzte Ergebnisse gehabt. 
Man hat den Völkerschaften der Mittelprovinzen 
Indiens ihre ganze Unabhängigkeit und ihre 
ganze Eigentümlichkeit bewahrt;; sie sind geblieben, 
was sie vorher waren: Stämme von Ackerbauern. 
Aber man hat sie mit dem besten Verfahren der 
Bodenverwertung vertraut gemacht. 
Was also der Eingeborene braucht ist eine 
praktische Unterweisung; diesem Bedürfnis scheint 
die Elementarschule zu entsprechen. Die 
Elementarschule lehrt ihn ganz einfach in seiner 
eigenen Sprache schreiben und rechnen. Keine 
Schulbuchweisheit, keine philosophischen Abhand- 
lungen; praktische Kenntnisse, die den Verstand 
schulen, ohne das Gedächtnis zu belasten. Auf 
diesen festen Grundlagen kann die berufsmäßige 
Unterweisung sicher glückliche Ergebnisse liefern. 
Der Eingeborene lernt ein Handwerk, das ihm 
erlaubt, besser zu leben. 
Der gehobene Volksschulunterricht muß 
mit Umsicht erteilt werden, wenn die von uns 
hervorgehobenen Klippen vermieden werden sollen; 
sein Lehrplan wird weiter und entwickelter sein. 
Der französische Sprachunterricht muß hier eine 
bevorzugte Stelle einnehmen, und er muß ver- 
vollständigt werden durch einige Kenntnisse in 
der Geschichte und Erdkunde Frankreichs und in 
der Geschichte der Heimat des Eingeborenen. 
Der mittlere Unterricht endlich, der den 
Auserlesenen vorbehalten bleiben muß, soll die 
Eingeborenen so erziehen, daß sie nach einigen 
Lehrjahren unsere Mitarbeiter, unsere Teilhaber 
werden können. Wir werden in der Folge den 
materiellen und sittlichen Vorteil wahrnehmen, 
den wir haben, wenn wir die Fähigkeiten der 
Eingeborenen nutzbar machen und sie an der Ver- 
waltung unserer Besitzungen mitarbeiten lassen. 
Auf dem Kongreß in Marseille hat unser 
Kollege, Herr Chailley, in einem bemerkens- 
werten Vortrage das Verhältnis der Beteiligung 
der Eingeborenen an diesen verschiedenen Unter- 
richtsarten so ausgedrückt: 
  
  
— □ 
——— 
irm 
der Schũlerschast. Berufsunterricht, 
: Gehobene Volksschule, 
: Mittlerer Unterricht, 
: Teilhaber an unserem 
Werke in Wissen- 
schaft und Staats- 
verwaltung. 
Wir werden bei jeder unserer Besitzungen 
prüfen, was seit 1898 im Unterrichtswesen getan 
worden ist und was heute noch zu tun ist. 
Die folgende Übersicht gibt die Kosten für den 
öffentlichen Unterricht in unseren Besitzungen an. 
Übersicht der für den Unterricht in den 
französischen Kolonien ausgeworfenen 
  
  
  
  
  
Beträge. 
Vetrat der 
Maggor. . 1 2 
Kolonien für den 
öffentlichen 7# 
Unterricht gabe 
Franken 
Saint-Pierre und Miquelon 27 328,1906 
Martinique 752 674— 
Guadeloupe 719 902 — 
Guyana 199 266,1905 
Kongo 23 000 — 
Reunion 669 575/1906 
Mayotte .... 6 400/1905 
Somaliküst — 1905 
Indien ..... 280 000/1906 
Cambodscha 198 541 — 
Cochinchina 1 138 826— 
. Laos 34 594 
Indo-China Anam 80 177. — 
Tonkiün 8513 124 — 
Neu- Caledonien . 195 iss 180s 
Französische Niederlassungen in 
Ozeanien 42 n — 
Madagaskar 645 350 — 
Wesufeit . 142 500 1906 
Senega 458 651 — 
—s und iger 264 492 — 
Guinea 184 000 — 
Elfenbeinrüste . 40 700 — 
Dahome 89 627 — 
Französisch-Westafrika. 
Generalgonverneur Roume äöbhßerte sich 
folgendermaßen: „Der öffentliche Unterricht trägt 
auch zur Vermehrung des wirtschaftlichen Wertes 
der Kolonie bei, seine Gesamtausstattung mit 
Geldmitteln, die sich 1905 auf 1 183 000 Franken 
beläuft, wird nach den Voranschlägen des Haus-
	        
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