Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Handel der elfenbelinhüste im 1. Halbsahr 1907. 
Der Handel der französischen Elfenbeinküste 
hat nach den amtlichen Bekanntmachungen im 
1. Halbjahr 1907 folgenden Verlauf genommen: 
Einfuhr Ausfuhr Zusammen 
1. Halbjahr Wert in Franken 
1907 9547507 6 103 722 15 651229 
1. Halbjahr 
190 
6 8105 585 5 842 053 13 947 638. 
Zunahme 1441 922 261 669 1 703 591 
Die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonie 
hat also einen günstigen Fortgang genommen. 
Der Gesamthandel im 1. Halbjahr 1907 über- 
trifft denjenigen im 1. Halbjahr 1906, der schon 
den vorjährigen beträchtlich überragt hatte, um 
12 v. H. 
Bei der Einfuhr haben sich die Werte 
namentlich bei folgenden Waren erhöht: bei Zucker 
von 32 000 auf 52 000 Franken, Tabak von 
257 000 auf 279 000 Franken, Alkohol von 
213 000 auf 450 000 Franken, Petroleum von 
42 000 auf 70 000 Franken, Salz von 76 000 
auf 119 000 Franken, Parfümerien von 78 000 
auf 110 000 Franken, Seife von 78.000 auf 
108000 Franken, Baumwollengewebe von 
1 664 000 auf 2 083 000 Franken, fertigen 
Kleidern von 87 000 auf 136 000 Franken. 
Ferner haben Mehrwerte bei der Einfuhr 
aufzuweisen gehabt: Eisenwaren, Maschinen, für 
die weiße Bevölkerung bestimmte Nahrungs= und 
Genußmittel, insbesondere Gemüse= und Fleisch- 
konserven und Wein. 
Minderwerte, die aber größtenteils auf na- 
türliche Einflüsse zurückzuführen sind, haben sich 
ergeben bei der Einfuhr von Kalk, Holz, Ziegel- 
steinen, Reis, Ol und Genever. 
Läßt man bei der Ausfuhr die Geldaus- 
fuhr außer Betracht, so ergibt sich ein Waren- 
wert von 6 090 122 Franken, der den Ausfuhr= 
wert im 1. Halbjahr 1906 um 564 544 Franken 
überragt. Hervorgerufen wurde dieser Auf- 
schwung namentlich durch die vermehrte Ausfuhr 
von Palmkernen (1 507 387 kg gegen 1039700 kg), 
Palmöl (3 798 768 kg gegen 3 174 978 kg) und 
Mahagoniholz (6 141 007 kg gegen 3771995 kg). 
Hervorzuheben ist hierbei namentlich die gestei- 
gerte Mahagoniholzausfuhr, die gegen das 1. Halb- 
jahr 1906 um 2 400 000 kg sich vergrößert 
hat. Die Kautschukausfuhr ist infolge der behörd- 
lichen Maßnahmen gegen den Raubbau und die 
Fälschungen der Eingeborenen von 882 596 kg 
im 1. Halbjahr 1906 auf 869 715 kg zurück- 
gegangen. 
(Nach einem im „Bulletin Commercial veröffentlichten 
Bericht des belgischen Generalkonsuls in Santa Cruz 
de Tenerifa.) 
  
bHbandel Jamalkas im Johre 1906/07. 
Der Gesamtwert der Einfuhr Jamaikas 
betrug im Jahre 1906/07: 2 261 469 & gegen 
1 941 937 K im Jahre 1905/06. Bei nach- 
stehend genannten Einfuhrartikeln war im Jahre 
1906/07 ein erheblicher Mehrwert zu verzeichnen: 
Mehl 5000 K, Fisch (getrocknet oder gesalzen), 
Whisky, Tabak und Ol je über 2000 L. Ein 
Rückgang um mehr als 1000 4 war nur bei 
frischen Fischen zu verzeichnen. 
Die Ausfuhr aus Jamaika bewertete sich 
im Jahre 1906/07 auf 1 992 007 K gegen 
1 568 224 & im Jahre 1905/06. Sie verteilte 
sich auf Großbritannien mit 21,6 v. H. (1905/06: 
19,3 v. H.), die Vereinigten Staaten von Amerika 
mit 57,2 v. H. (57,4), Kanada mit 7,5 v. H. 
(6,1), andere Länder mit 13,7 v. H. (17,2). 
Die Ausfuhr hat zugenommen bei Kakao um 
57 000 &, Bananen 37 800 L, Rum 35 200 2&, 
Kokosnüssen 15 800 K, Zigatren 4500 L, Schild- 
patt 1700 L, Blauholz 3700 K, Blauholzextrakt 
16 600 K. 
Zurückgegangen ist die Ausfuhr von Kaffee 
um 45 800 2, Apfelsinen 19 500 &, Piment 
1300 K, Vieh 13 000 L. 
(Colonial Repons —Annual, Jr. 549). 
Eingangszoll für geistige Getränke im Kongostaat. 
Laut Verordnung des König-Souveräns vom 
12. November v. Is. ist auf Grund der Brüsseler 
Konvention vom 3. November 1906 unter Auf- 
hebung der Verordnung vom 12. Juni 1900 
der Einfuhrzoll für geistige Getränke im Unab- 
hängigen Kongostaate vom 2. Dezember v. Is. 
ab auf 100 Franken für das Hektoliter von 
50 Zentigrad oder weniger festgesetzt worden; 
bei höherer Stärke erhöht er sich entsprechend für 
jeden Grad über 50 Zentigrad. 
(Bulletin Officiel de D’Etat Indépendant du Congo.) 
Aufhebung der Qulttungs-, Schech- und Wechsel- 
stempelsteuer in Ueu-Südwales. 
Die Regierung von Neu-Südwales hat mit 
Zustimmung des Parlaments vom 1. Januar 
d. Is. ab verschiedene Steuern ermäßigt oder 
ganz ausgehoben. Zu den ganz ausgehobenen 
gehören die Quittungs-, Scheck= und Wechsel- 
stempelsteuer. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsuls in 
Sydney.)
	        
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