Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 18. April 1907 beschlossen: 
1. den Hauptzoll= und Hauptsteuerämtern die Befugnis zu verleihen, die Genehmigung zur 
zollfreien Einfuhr von Erbschaftsgut in den deutschen Schutzgebieten verstorbener 
Deutscher oder ehemaliger Deutscher zu erteilen auf Grund einer Bescheinigung der zuständigen 
Schutzgebietsbehörde oder eines Schutztruppenkommandos, daß die in einem angesiegelten Ver- 
zeichnis aufgeführten, gebrauchten Sachen zum Nachlaß des im Schutzgebiete verstorbenen, 
namhaft zu machenden Deutschen oder ehemaligen Deutschen gehören und von der Schutz- 
gebietsbehörde oder dem Schutztruppenkommando an die namhaft zu machenden inländischen 
Erben gesandt werden; 
2. die Direktivbehörden zu ermächtigen, diese Befugnis im Bedürfnisfalle auch einzelnen Unter- 
stellen beizulegen. 
  
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Dersonal-Nachrichten. 
Nachrufe. 
Stationsleiter Oberleutnant Achenbach Ff. 
Telegraphischer Nachricht zufolge ist der Sta- 
tionsleiter Oberleutnant Achenbach in Lolodorf 
(Kamerun) Anfang März d. Is. im Alter von 
31 Jahren an Dysenterie verstorben. 
Der Verstorbene gehörte dem 2. Badenschen 
Grenadier-Regiment Kaiser Wilhelm I. Nr. 110 
an; er war vom 6. November 1902 bis 30. No- 
vember 1905 der Kaiserlichen Schutztruppe für 
Kamerun zugeteilt und wurde seit Mitte August 
1907 als Stationsleiter im Zivildienste des Schutz- 
gebietes Kamerun verwendet. 
Oberleutnant Achenbach hat sich während seiner 
Verwendung im Kolonialdienst sowohl als Offizier 
wie auch als Verwaltungsbeamter nicht nur in 
jeder Hinsicht hervorragend bewährt, sondern auch 
durch seine liebenswürdige Persönlichkeit überall 
Freunde erworben, die sein Hinscheiden schmerzlich 
betrauern. Die Kolonialverwaltung wird sein 
Andenken stets in Ehren halten. 
Stationsverwalter BReichel f. 
Nach einem am 12. März d. Is. eingegan- 
genen amtlichen Telegramm ist der Landwirt 
und Stationsverwalter Volkmar Reichel in 
Jap (Westkarolinen) im Alter von 41 Jahren 
an einer Gehirnkrankheit gestorben. 
„Reichel trat am 9. Oktober 1901 in den 
Dienst des Schutzgebiets Kamerun; seit dem 
5. April 1903 war er als Stationsverwalter im 
Inselgebiete der Karolinen tätig. 
Während seiner Verwendung im Kolonialdienst 
des Reichs hat sich Reichel stets als ein außer- 
ordentlich fleißiger und gewissenhafter Beamter 
bewährt. 
  
Die Kolonialverwaltung wird sein Andenken 
als das eines tüchtigen, selbstlosen Mannes, der 
in treuester Pflichterfüllung aufging, allezeit in 
Ehren halten. 
Deutsch-Ostafrika. 
Der Amtsgerichtssekretär Rudan, der Gerichts- 
aktuar Scheffler, der Regierungssupernumerar 
Paul, der kommiss. Sekretär Peschke und der 
Vermessungsgehilfe Lenhardt haben am 23. März 
die Ausreise bzw. Wiederausreise nach Ostafrika 
angetreten. 
Der Regierungsbaumeister Koenig wird am 
13. April 1908 die Ausreise nach Deutsch-Ost- 
afrika antreten. 
In Ostafrika ist neu eingetroffen: Landmesser 
Henderkott; vom Heimatsurlaub sind einge- 
troffen: kommiss. Bezirksamtmann Wendt, Boots- 
mann Schaa und Maschinist Wallenstein. 
Aus Ostafrika sind mit Heimatsurlaub einge- 
troffen: Assessor Dr. Nötzel, Gouvernementssekretär 
Bayha, Bureauassistent 1. Klasse Stollowsky, 
Bureaugehilfe Störzbach, Kanzleigehilfe Pfister, 
Maschinist Götz und Segelmacher Backhus. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Neapel aus angetreten: 
am 2. März 1908: Sanitätssergeant Keitel und 
Sanitätsunteroffizier Geißler; 
am 23. März 1908: die Oberleutnants v. Kor- 
natzkty und Hudemann, die Leutnants 
v. Dobbeler und Wintgens. 
Mit Heimatsurlaub sind am 5. März 1908 
in Neapel eingetroffen: Oberleutnant v. Ein- 
siedel und Leutnant Stieler v. Heydekampf.
	        
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