Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Genesung von einem inneren Leiden zu finden hoffte, das er sich durch aufopfernde Tätigkeit im 
Schutzgebiete zugezogen hatte. · 
Der Verstorbene, welcher 1885 das Assessorexamen bestanden hatte, ließ sich im Jahre 1898 
als Rechtsanwalt in Windhuk nieder, wo er als erste deutsche Zeitung im Schutzgebiet die „Windhuker 
Nachrichten“ herausgab. Später siedelte er nach Swakopmund über, wo er neben seiner Praxis als 
Rechtsanwalt und Notar die „Deutsch-Südwestafrikanische Zeitung“ leitete. Zu Ende des Jahres 1905 
wurde ihm von Seiner Majestät dem Kaiser in Anerkennung seiner Verdienste der Charakter als 
Kaiserlicher Justizrat verliehen. 
Justizrat Wasserfall erfreute sich als Anwalt und Notar infolge der außerordentlichen 
Gewissenhaftigkeit und Pflichttreue, mit welcher er seiner Berufstätigkeit oblag, eines besonderen 
Ansehens und Vertrauens sowohl bei den Behörden als auch bei der Bevölkerung des Schutzgebiets. 
Durch seinen offenen, vornehmen Charakter und sein liebenswürdiges Wesen hat er sich die Freund- 
schaft aller gewonnen, die mit ihm in nähere Berührung getreten sind. Rastlos und selbstlos hat 
der leider zu früh Verstorbene auch außerhalb seines amtlichen Berufes, namentlich in seiner Eigen- 
schaft als Publizist, seine hervorragenden Fähigkeiten eingesetzt, um das Wohl und Gedeihen des 
Schutzgebiets zu fördern. Die Bevölkerung verliert in ihm einen tüchtigen Beistand, die Verwaltung 
einen bewährten Beamten, das Schutzgebiet einen seiner treuesten Freunde und Fürsprecher. Die 
Kolonialverwaltung wird sein Andenken allezeit in Ehren halten. 
Berlin, den 25. April 1908. 
Reichs-Kolonialamt. 
J. V.: 
" Conze. 
RKaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 10. April 1908. 
Rogalla v. Bieberstein, Oberleutnant im Grenadier-Regiment König Friedrich III. (2. Schlesischen) 
Nr. 11, und 
v. Buchwaldt, Leutnant im 1. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiment Nr. 132, — am 28. April 
aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 29. April d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
A. K. O. vom 21. April 1908. 
Brentzel, Oberleutnant, 
v. Blumenthal und Ruff, Leutnants, 
Ullrich, Stabsarzt, 
Wolff, Dr. Eckard und Dr. Weck, Oberärzte, — Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf 
weitere 2½ Jahre genehmigt. 
Claus, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste am 30. April d. Is. aus 
· er Schutztruppe ausgeschieden. 
Sibberns, Leutnant, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 11. April 1908. 
Dr. Schumacher, Oberarzt, im Anschluß an den ihm durch Verfügung vom 23. Dezember 1907 
genehmigten. Urlaub ein Nachurlaub bis auf weiteres zur Wiederherstellung seiner Gesundheit 
illigt. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 21. April 1908. 
Am 30. April aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Mai d. Is. im Heere 
angestellt: 
die Hauptleute: 
v. dem Hagen als Kompagniechef im Garde-Füfilier-Regiment und 
Blume als Kompagniechef im Infanterie-Regiment von Lützow (1. Rheinischen) Nr. 25;
	        
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