Metadata : Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

I.  Die  ersten  zwei  Kriegsjahre.  87

also  zunächst  ungeschützt  und  ebenso  im  Osten  Preußen,  da  es
nicht  gelang,  die  Türkei  zu  einem  Angriff  auf  Rußland  zu
veranlassen,  um  dieses  so  an  der  Aktion  im  Westen  zu  hindern.
  Daß  in  Regensburg  (17.  März  1757)  der  Reichskrieg
gegen  ihn  beschlossen  wurde,  für  den  freilich  die  meisten  Reichsstände
  die  Mittel  erst  von  französischen  Subsidien  erhofften,
stärkte  seine  Gegner  zwar  nicht  wesentlich,  bedrohte  ihn  aber
mit  lästiger  Beunruhigung  in  Rücken  und  Flanke.  Nur  Braunschweig,
  Hessen  und  Gotha  hielten  zu  ihm.  Selbst  sein  Bay—
reuther  Schwager  stand  in  Regensburg  zu  Oesterreich.  Die  Hauptgefahr
  aber  sah  der  König  in  der  österreichisch-russischen  Kooperation.
  Am  11.  Jannar  1757  war  Rußland  zunächst  dem
Versailler  Vertrag  vom  1.  Mai  1756  beigetreten,  unter  Verzicht
  auf  französische  Hilfe  gegen  einen  persischen  oder  türkischen
Angriff,  aber  auch  nicht  verpflichtet  Frankreich  zu  helfen,  wenn
dieses  von  England  oder  einer  italienischen  Macht  angegriffen
wurde.  Dann  regelte  es  auf  Grund  des  Vertrages  vom
22.  Mai  1746  durch  die  Petersburger  Konvention  vom  2.  Februar
  1757  die  gemeinsame  Aktion  mit  Oesterreich.  Weil
Preußen  gegen  die  heiligsten  Verträge  Oesterreich  nun  zum
viertenmal  angegriffen  und  auch  Sachsen  vergewaltigt  habe,
stellten  die  beiden  Kaiserinnen  je  80  000  Mann,  die  russische
zudem  eine  beträchtliche  Flotte.  Die  Russen  sollten  in  Preußen
einfallen,  während  die  Oesterreicher  dessen  Heere  weiter  beschäftigten,
  Waffenstillstand  und  Friede  nur  gemeinsam  geschlossen,
  der  Krieg  aber  fortgesetzt  werden,  bis  Maria  Theresia
unter  Bürgschaft  Rußlands  im  Besitz  von  Schlesien  und  Glatz
bergestellt  wäre.  Die  übrigen  Mächte  sollten  eingeladen  werden,
bei  diesem  im  Interesse  des  künftigen  Friedens  der  Menschheit
zu  leistenden  Dienste  mitzuwirken,  namentlich  Frankreich,  Schweden
  und  Dänemark.  Sachsen,  das  die  eingegangenen  Verpflichtungen
  zu  erfüllen  außer  stande  sei,  sollte  hergestellt  und  gebührend
  entschädigt  werden.

Niemals  sonst  ist  in  einem  Vertrage  zwischen  zwei  großen
Staaten  der  persönliche  Haß  ihrer  Leiter  gegen  den  dadurch
Bedrohten  so  ausschließlich  zu  Worte  gekommen  wie  in  diesem.
Darum  schon  konnte  er  nicht  Bestand  haben;  seine  Lösung  aber