Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

Uebersicht  der  politischen  Entwichelung  deo  Jahres  1878.  525

im  allgemeinen  Interesse  und  unter  allgemeiner  Zustimmung  in
Aussicht  getreten  sei.

Das  Jahr  1878  hat  diese  Hoffnung  nicht  bestätigt.  Die
Stellvertretungsfrage  wurde,  zwar  nicht  ganz,  aber  doch  im  Wesentlichen
  nach  den  Wünschen  des  Reichskanglers  durch  die  Unterstützung
der  nationalliberalen  Partei  erledigt.  Dagegen  kam  die  in  Auesicht
genommene  weitere  Verständigung  und  festere  Verbindung  zwischen
dieser  und  dem  Reichskangler  nicht  nur  nicht  zu  Stande,  sondern
schlug  bis  gum  Ende  des  Jahres  sogar  ins  völlige  Gegentheil  um.

Als  die  Stellverkretungsfrage,  so  ziemlich  ein  Jahr,  nachdem  Tie
sie  aufgeworfen  worden,  zur  Entscheidung  reif  war,  stand  es  bereitssseuber.
feslt,  daß  die  Jdee  von  verantwortlichen  Reichsministern  nach  den  frage.
Wünschen  der  Fortschrittspartei  eine  Majorität  im  Reichstage  nicht
finden  werde.  Dagegen  erhob  sich  wider  die  Absichten  des  Reichskanzlers
  von  anderer  Seite  Widerstand.  Nach  dem  Vorschlage  des
Reichskanglers  sollte  „die  ihm  durch  die  Verfassung  und  die  Gesetze
des  Reiches  übertragene  Leitung  in  der  Verwaltung,  Veaufsichligung
und  Bearbeitung  der  Reichsangelegenheiten,  sowie  die  zur  Gültigkeit
der  Anordnungen  und  Verfügungen  des  Kaisers  nothwendige  Gegengeichnung
  durch  Stellvertreter  wahrgenommen  werden  können,  welche
der  Kaiser  auf  Antrag  des  Reichskanzglers  für  die  Fälle  der  Vehinderung
  desselben  aus  andern  Mitgliedern  des  Bundesraths  im
Allgemeinen  oder  für  eingelne  Amtszweige  ernennt.“  In  dem  Autrage
  war  Vorforge  getroffen  sowohl  für  einen  Stellvertreter  des
Kanzlers  begüglich  aller  seiner  Geschäfie,  also  einen  förmlichen  Vicekanzgler,
  als  für  die  Stellvertretung  des  Kanzler  begüglich  eingelner
Ressorts  oder  Geschäfte,  und  ferner  sowohl  für  die  eigentlich  leitende
als  für  die  bloß  beaufsichtigende  Aufgabe  des  Kanglers.  Unter  allen
Umständen  aber  blieben  die  Stellvertreter  vom  Kangler  absolut  abhängig,
  standen  unter,  nicht  neben  ihm,  so  daß  dieser  befugt  sein
sollte,  in  jedem  Augenblicke,  wo  er  sich  nicht  mehr  für  behindert  ansah,
selbst  in  das  Ressort  einzugreifen  und  directe  Anordnungen  zu  tressen.
Der  Bundesrath  hatte  gegen  die  Vorlage  nichts  einzuwenden  und
genehmigte  sie  einstimmig,  doch  mit  der  bezeichnenden  Einschränkung,
daß  jede  Stellvertretung  ausgeschlossen  ward  für  diejenigen  Aemter,
bei  welchen  der  Schwerpunkt  der  Geschäfte  in  die  Beaufsichtigung
der  Bundesstaaten  fällt,  als  namentlich  für  die  Justig,  das  Eisenbahnamt
  und  einen  Theil  des  Reichskanzleramtes,  nämlich  die
Finangen,  in  so  fern  sie  nicht  die  Reichsfinanzen  umjassen,  weil  die